Verpflegungskosten, die bei einer Geschäftsreise entstehen, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu diesem Zweck gibt es sogenannte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand.
Verpflegungskosten, die bei einer Geschäftsreise entstehen, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu diesem Zweck gibt es sogenannte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand.