Von Devolutivwirkung wird gesprochen, wenn gegen eine Entscheidung ein Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel eingelegt wird. So wird die Zuständigkeit an eine höhere Instanz verwiesen. Dieses eingeschaltene Gericht entscheidet nochmals über die Ausgangsentscheidung.
Devolutivwirkung
Von Devolutivwirkung wird gesprochen, wenn gegen eine Entscheidung ein Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel eingelegt wird, so wird die Zuständigkeit an eine höhere Instanz verwiesen.