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Limited statt GmbH? Das musst du wissen

Limited statt GmbH? Das musst du wissen

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Du hast geringes Eigenkapital zur Verfügung? Eine klassische GmbH kommt für dich nicht in Frage? Du möchtest aber trotzdem schnell ein Unternehmen gründen? Dann könnte die internationale Kapitalgesellschaft Limited (Ltd.) die Lösung sein.

Im Artikel erfährst du, welche Vor-und Nachteile die Limited gegenüber der GmbH bietet, was sie von der Mini-GmbH (UG) unterscheidet und worauf du achten musst.

Was ist eine Limited?

Die englische Private Limited Company (Ltd.) hat ihren Hauptsitz in Großbritannien, daher muss in der Regel eine Büroadresse in England bestehen. Soll dein Unternehmen aber eine deutsche Adresse tragen, muss erst eine Zweigniederlassung in Deutschland gegründet und in England angemeldet werden. Egal ob ausländische oder deutsche Adresse: Die Firma muss ins Handelsregister des Vereinigten Königreichs (Companies House) eingetragen werden und das Wort „limited“ einschließen.

Die Rechtsform der Limited gibt es in Deutschland nicht, sie wird nach englischem Recht beurteilt.

ExistenzgründerInnen schätzen an dieser Unternehmensform besonders die flexible, internationale Kapitalgesellschaft, bei der die GesellschafterInnen nur in Höhe ihrer Einlagen haften. Aufgrund der Haftungsbeschränkung und einem geringen Startkapital in Höhe von nur einem britischen Pfund war die Limited lange Zeit eine beliebte Alternative zur GmbH. Doch hat mit der Einführung der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG) dieser Vorteil der Limited in Deutschland an Bedeutung verloren?

Mini-GmbH: Macht sie die Limited überflüssig?

Die Mini-GmbH (UG) ist das deutsche Pendant zur Limited. Die Vorteile der englischen Rechtsform sind nahezu identisch mit denen der UG. Jedoch gibt es trotzdem einige Unterschiede:

Ist die Limited für Gründungen innerhalb Deutschlands zu empfehlen? Um diese Frage zu beantworten musst du die oben genannten Aspekte gründlich abwägen. Du musst dir darüber im Klaren sein, dass du bei dieser Unternehmensform dich stets zwischen zwei Rechtssystemen bewegst. Streitigkeiten bei englischem Geschäftssitz des Unternehmens müssen eventuell auch dort ausgetragen werden, was GeschäftspartnerInnen abschrecken könnte.

Möchtest du auf Nummer sicher gehen und alle Eventualitäten ausschließen, solltest du dich daher lieber für die Gründung einer Mini-GmbH entscheiden.

EXTRA: Gründer-Wissen: Gesellschaftsformen im Überblick

Fazit: Darum überzeugt die (klassische) GmbH

Verfügst du als GründerIn jedoch über ein Stammkapital von 12.500 beziehungsweise 25.000 Euro, solltest du über die Gründung einer GmbH nachdenken. Auch hier ist der große Vorteil der Haftungsbeschränkung gegeben und genießt im Vergleich zur Limited und zur Mini-GmbH ein sehr hohes Ansehen in Deutschland. Auch ist die persönliche Haftung (bei einer Erbringung der Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro) ausgeschlossen. Da dein Startkapital im Gegensatz zur UG und Limited nicht so gering ausfällt, wirkt sich das positiv auf deine Kreditwürdigkeit und den Ruf deines Unternehmens aus – das kommt bei Banken, KundInnen und LieferantInnen immer gut an.

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