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Mini GmbH: Gründung, Vorteile und Nachteile

Mini GmbH: Gründung, Vorteile und Nachteile

© Robert Kneschke - stock.adobe.com

Dein Entschluss steht fest: Du wagst den Schritt in die Selbstständigkeit. Doch ExistenzgründerInnen stehen immer wieder vor der alles entscheidenden Frage: Welche Gesellschaftsform ist die Richtige für mich? Eine besonders attraktive Möglichkeit für Gründer mit wenig Eigenkapital ist die Mini-GmbH.

Im Folgenden möchten wir dir die Unternehmensform Mini-GmbH vorstellen, dich über die Vor- und Nachteile aufklären und informieren, welche Schritte du bei der Gründung ausführen und beachten musst.

Was ist eine Mini-GmbH?

Die Mini-GmbH hört auf die unterschiedlichsten Namen, die im Grunde alle die selbe Bedeutung haben. So ist sie etwa auch als 1-Euro-GmbH, UG oder auch kleine GmbH bekannt. Sie ist demnach eine Unterform der GmbH. Soweit, so gut. Doch was macht eine Mini-GmbH aus?

Eine Mini-GmbH ist eine Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), die mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden kann.

Wie du siehst liegt der Hauptunterschied zu einer klassischen GmbH in der geringeren Höhe des Mindeststammkapitals. Außerdem soll die UG das Mindestkapital (25.000 Euro) einer klassischen GmbH quasi ansparen. Sobald dies geschehen ist, ist auch eine Umfirmierung zur GmbH möglich.

EXTRA: Gründer-Wissen: Gesellschaftsformen im Überblick

Vor- und Nachteile einer Mini-GmbH

Bevor du dich jetzt also für die Gründung einer Mini-GmbH entscheidest, solltest du im Vorfeld die Vor- und Nachteile gründlich abwägen.

Vorteile einer Mini-GmbH

Kommen wir nun zu den Nachteilen dieser Unternehmensform.

Nachteile einer Mini-GmbH

EXTRA: An diese Steuern musst du schon bei der Gründung denken!

Gründung einer Mini-GmbH

Nachdem du nun die Vor- und Nachteile einer Mini-GmbH im Kopf durchgegangen bist, steht der Gründung deines Unternehmens nichts mehr im Wege! Frage dich jedoch vorab:

Will ich alleine gründen oder suche ich MitgründerInnen? Wie soll mein Unternehmen heißen? An welchem Standort soll meine Mini-GmbH ihren Sitz haben? Wie hoch ist meine Stammeinlage?

Erst, wenn du diese Fragen für dich geklärt hast, solltest du loslegen, denn anschließend musst du dich zwischen zwei Möglichkeiten zur Gründung einer Mini-GmbH entscheiden:

  1. Musterprotokoll: Das Musterprotokoll ist hier die einfachere Variante und ideal, wenn du die Mini-GmbH alleine gründen möchtest. Besonders praktisch ist, dass es den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung, die Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung ersetzt. Für das Musterprotokoll kannst du sogar eine offizielle Formvorlage des Bundesamts für Wirtschaft und Energie nutzen.
  2. Gesellschaftsvertrag: Ein Gesellschaftsvertrag ist dann sinnvoll, wenn deine Gründung von einer Standardgründung abweicht oder wenn drei GesellschafterInnen an der Gründung beteiligt sind. Am Besten, du lässt den Vertrag von einer Anwältin oder einem Anwalt aufsetzen. So kannst du später eventuell aufkommende Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden.

Wenn du dich für eine der zwei Möglichkeiten entschieden hast, steht als nächstes der Gang zur Notarin beziehungsweise zum Notar an, um dein gewähltes Dokument beglaubigen zu lassen. Hast du den Termin hinter dir, fehlen nur noch wenige kleine Schritte, um die Gründung deiner Mini-GmbH erfolgreich abzuschließen. Nachdem du ein Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt hast, musst du zu guter Letzt deine Mini-GmbH beim Gewerbeamt (bei NotarInnen zahlst du hierfür etwa 100 Euro) und beim Finanzamt anmelden.

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