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Der Aufhebungsvertrag: Tipps für die Praxis

Ausbildungsvertrag aufheben: So geht es richtig

© Andrea Piacquadio - pexels.com

Bei einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses muss ein Arbeitnehmer eigentlich nur die anwendbaren Kündigungsfristen gem. § 622 BGB bzw. des Arbeits- oder Tarifvertrages anwenden.

Ein Arbeitgeber hat es bei der Kündigung eines Arbeitnehmers dagegen wesentlich schwieriger, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dann muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein und ein triftiger Grund zur Kündigung vorliegen.
Oft ist es daher angebracht, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages einigen.

Warum ein Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ergeben sich einige Vorteile bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages:

Nachteilig bei einer Aufhebungsvereinbarung für den Arbeitgeber ist jedoch, dass eine Aufhebungsvereinbarung oft nur zustande kommt, wenn der Arbeitgeber bereit ist, dem Arbeitnehmer eine hohe Abfindungssumme zu zahlen oder sich auf anderweitige Kompromisse einlässt.

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Warum ein Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

Für den Arbeitnehmer hat die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages ebenfalls Vorteile, wie z.B.:

Zu beachten ist für den Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages jedoch jederzeit, dass eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld droht und Widerruf oder Anfechtung des Aufhebungsvertrages kaum möglich sind.

Aufhebungsvertrag: Mögliche Sperre und Anrechnung

Wie bei einer eigenen Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers, kann es durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu einer Sperrzeit von 12 Wochen kommen, da mit der Unterschrift „freiwillig“ zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen wird.

Das Arbeitslosengeld darf jedoch nicht gesperrt werden, wenn der Arbeitnehmer durch die Einwilligung in den Aufhebungsvertrag einer betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers zuvorgekommen ist, so die ständige Rechtsprechung des Bundesozialgerichts. In anderen Worten: Dann, wenn dem Arbeitnehmer bereits eine Kündigung angedroht wird und diese auch ansonsten zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen worden wäre, man seine Arbeitsstelle mithin sowieso verloren hätte.

Wird die einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist durch den Arbeitsvertrag nicht eingehalten, sondern verkürzt, und erfolgt eine Abfindungszahlung, so wird der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes zeitweise ausgesetzt und die Abfindung angerechnet. Um eine dahingehende Sperre zu vermeiden, ist es daher wichtig, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, d.h. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag nicht vor dem ordentlichen Kündigungstermin erfolgt.

Der Abschluss des Aufhebungsvertrages ist der Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen, also innerhalb von 3 Tagen oder, falls überhaupt möglich, mindestens 3 Monate vor dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt.

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Widerruf oder Anfechtung des Aufhebungsvertrags

Weiterhin sind unterschriebene Aufhebungsverträge nur schwer zu widerrufen oder anzufechten. Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit den Aufhebungsvertrag wegen Irrtums ( § 199 BGB) oder wegen Täuschung und Drohung (§ 123 BGB) anzufechten, doch es bestehen nur minimale Erfolgsaussichten, da der Arbeitnehmer beweisbelastet ist und in einer solchen Situation kein Zeuge zur Verfügung steht.

Deswegen sollte man sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages immer informieren. Insbesondere sollte man sich nicht durch Drohungen mit einer fristlosen Kündigung oder dem mündlichen Versprechen einer Abfindungszahlung zur Unterschrift drängen und täuschen lassen.

Formvorschriften bei Aufhebungsverträgen

Gemäß § 623 BGB muss ein Aufhebungsvertrag auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden. Faxe, Kopien oder E-Mails reichen nicht aus und entsprechen nicht der zwingend notwendigen Schriftform.

Welchen Inhalt sollte ein Aufhebungsvertrag haben?

Hier kommen die verschiedenen und teils gegensätzlichen Bestrebungen der Vertragsparteien zum Tragen.

Formulierungsbeispiele für den Aufhebungsvertrag

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beide Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum TT.MM.JJJJ endet. Damit wird eine ansonsten unausweichliche, vom Arbeitgeber auszusprechende ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen vermieden, da keine Versetzung an einen anderen Standort und auch die Weiterbeschäftigung in einem anderen Bereich nicht möglich ist.

Freistellung

Der Arbeitnehmer wird ab sofort bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche werden auf die Freistellung angerechnet.

Abfindung

Als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von X.XXX Euro brutto. Die Abfindung ist mit Zustandekommen des Vertrages entstanden, vererblich, fällig und wird zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt.

Zeugnis

Der Arbeitnehmer erhält zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsendes ein qualifiziertes Zeugnis mit der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung „sehr gut“. Das Zeugnis wird eine abschließende Bedauerns-, Dankes- und Gute-Wünsche-Formel enthalten.

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