1. Falsche Rechtsform
Viele Unternehmen starten als GmbH. Nachteil: Es fällt Lohnsteuer für das Geschäftsführergehalt an, obwohl das Unternehmen womöglich noch gar keinen Gewinn erzielt.
2. Zu niedrige Steuervorauszahlungen
Nach Unternehmensgründung dauert es in der Regel zwei Jahre, bis der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt. Bei zu niedrigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Einkommensteuer-Nachzahlungen für zwei bis drei Jahre das Unternehmen in finanzielle Engpässe führen. Sinnvoll kann daher eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen nach oben sein.
3. Fehlende Verträge
In Betrieben von Gründern und jungen Firmen hilft oft die ganze Familie mit. Geschieht dies ohne Arbeitsvertrag und Gehalt, verschenkt die Familie Steuern. Denn bei der Einkommensteuer hat jedes Familienmitglied gleich eine ganze Reihe persönlicher Freibeträge, die oft ungenutzt verfallen. Oft leihen Familienangehörige auch Geld oder stellen Räumlichkeiten zur Verfügung. In diesen Fällen ist es meist steuerlich sinnvoll, Darlehens- bzw. Mietverträge abzuschließen.
4. Falsches Timing bei der Umsatzsteuer
Oft beantragen Gründer in der Anfangsphase dauerhaft eine Fristverlängerung zur Voranmeldung der Umsatzsteuer. Gleichzeitig mögliche Vorsteuer-Erstattungen kommen dann erst einen Monat später.
5. Fehler bei der Umsatzsteuer
Wegen nicht ordnungsgemäßer Belege wird der Vorsteuerabzug nicht anerkannt. Dadurch wird bares Geld verschenkt.
6. Mängel in der Buchführung
Mängel in der Buchführung (falsche Kontierung, Zeitverzögerung bei der Durchführung etc.) führen nicht selten dazu, dass zu wenig oder zu spät Umsatzsteuer gezahlt wird. Bei Anträgen auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen können dem Finanzamt dann oft auch keine aussagefähigen Unterlagen vorgelegt werden.
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(Bild: © Gina Sanders– fotolia.com)