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Krankenversicherung für Selbstständige: gesetzlich oder privat?

Krankenversicherung für Selbstständige: gesetzlich oder privat?

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In Deutschland gilt grundsätzlich die freie Krankenkassenwahl. Insbesondere für Selbstständige, die zu Beginn der Existenzgründung finanziell noch auf unsicheren Beinen stehen, ist diese Entscheidungsfrage mit ihrer Information von großer Bedeutung: Was lohnt sich mehr – eine gesetzliche (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV)?

1. Krankenversicherung: Als Selbständiger in der gesetzlichen Krankenkasse

Du kannst nur in die GKV eintreten und eine Versorgung, wenn du die Vorversicherungszeit erfüllst. Das bedeutet, dass du vor Beginn deiner Selbständigkeit …

Außerdem darfst du noch nicht älter als 55 Jahre alt sein. Zu dieser sogenannten Vorversicherungzeit zählen folgende Zeiten:

Dazu musst du die freiwillige Weiterversicherung aber spätestens drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht beantragen. Diese Frist darfst du nicht versäumen!

EXTRA: Gründung & Selbstständigkeit: 6 Tipps für den schwierigen Anfang

Freie Kassenwahl bei der GKV für Selbständige

Grundsätzlich hast du die freie Wahl zwischen:

Ein Wechsel der gesetzlichen Kasse ist eigentlich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Wenn du aber gerade in eine neue Kasse gewechselt hast, musst du mit einem weiteren Wechsel wieder 18 Monate warten.

Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen

Die Höhe deines monatlichen Beitrags hängt ab von deinem Status, dem Beitragssatz (allgemein: 14,6 Prozent) und deinem Einkommen. Bei Arbeitnehmern und Versicherten übernimmt der Arbeitgeber, bei Mitgliedern der Künstlersozialversicherung diese die Hälfte des Beitrags.

Die Beitragssätze für alle gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben. Daneben gibt es einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent für alle Versicherten, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Zu diesen gehören auch Selbstständige. Darin enthalten ist bereits ein Beitragszuschlag, der von allen Versicherten allein zu tragen ist.

Neben diesem Einheitsbeitrag dürfen Kassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag erheben. Auch diesen Zuschlag müssen alle Versicherten alleine zahlen. Er ist nicht höher als ein Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens. Wenn du Arbeitslosengeld II bekommst, musst du diesen Zusatzbeitrag nicht zahlen. Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern Beiträge zurückerstatten, falls sie die Überschüsse erwirtschaften. Als Versicherte/r kannst du darüber hinaus zwischen verschiedenen Wahltarifen mit abweichenden Beitragssätzen wählen.

Berechnung der Beiträge nach Einkommen

Anders als bei Arbeitnehmern wird die Höhe der Beiträge bei Selbständigen leider nicht nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet, sondern es gibt ein sogenanntes maßgebliches (Mindest-)Einkommen. Dadurch kann die gesetzliche Krankenversicherung für Wenigverdiener recht teuer werden.

Beispiel-Rechnung: Herr B. verdient im Schnitt pro Monat etwa 1.800 Euro. Dennoch nimmt die Krankenversicherung wie bei allen Selbständigen zunächst an, dass er mindestens 3.712 Euro im Monat verdient, woraus sich bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 14,9 Prozent ein fester Monatsbeitrag von rund 519,68 Euro ergeben würde. Herr B. teilt der Krankenkasse jedoch mit, dass er weniger verdient, und weist dies jährlich per Steuerbescheid nach. Nun werden seine Krankenversicherungsbeiträge nach einem maßgeblichen Einkommen von 1.916,25 Euro im Monat berechnet. Bei einem Beitragssatz von 14,9 Prozent zahlt Herr B. also monatlich etwa 268,27 Euro Krankenversicherung.

Besonderheit: nebenberuflich selbständig

Noch billiger kannst du sich als nebenberuflich Selbstständiger versichern:

Dann kannst du sogar in der Familienversicherung oder der studentischen Krankenversicherung bleiben, sofern bestimmte Einkommens- und Altersgrenzen nicht überschritten werden. Als Student darfst du ferner nur eine bestimmte Zeit in der Woche arbeiten. Und wenn du hauptberuflich Arbeitnehmer bist, brauchst du gar nichts zu ändern, solange du nicht mehr Geld als Selbstständiger verdienst.

Achtung vor dem Bemessungswert: Verdienst du mehr als den jeweiligen Bemessungswert, aber weniger als 4.687,50 Euro, so wird der Beitrag nach deinem realen Einkommen berechnet. Jede Senkung unter den Regelbeitrag von rund 774 Euro im Monat muss jedoch bei der Kasse beantragt werden und wird in der Regel erst von dem Tag an gewährt, an dem die entsprechenden Nachweise (z. B. Einkommensteuerbescheid) bei der Kasse eingehen.

2. Als Selbständiger in der privaten Krankenversicherung

Wenn du als Selbstständiger die Vorversicherungzeit nicht erfüllst, hast du keine andere Wahl: In diesem Fall musst du dich in der privaten Krankenkasse versichern und somit selbst versorgen. Vielleicht sagt dir die PKV aber auch einfach mehr zu als die gesetzliche, schließlich können die Leistungen hier weitaus umfangreicher und die Tarife preiswerter sein.

EXTRA: Private Krankenversicherung für Selbständige: Vor- & Nachteile

Du kannst als Selbstständiger jederzeit aus der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln – nur die Rückkehr ist schwieriger, da du dazu jünger als 55 Jahre und sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit einem bestimmten Jahresverdienst sein musst.

PKV: Basistarif seit 2009

Seit dem Jahr 2009 müssen private Krankenversicherer einen sogenannten „Basistarif“ anbieten, der allen offen steht, die …

Wenn du diese Bedingungen erfüllst, musst du in den Basistarif aufgenommen werden – selbst bei schweren Erkrankungen, wegen der man dich sonst ablehnen würde oder teurere Risikozuschläge erheben könnte. Das gilt auch, wenn du als privat oder gar nicht versicherter Selbstständiger arbeitslos wirst – allerdings trägt die Arbeitsagentur (anders als in der gesetzlichen Krankenkasse) nur einen Teil der Beiträge, der Rest geht vom Arbeitslosengeld ab.

Die Höhe der Beiträge – hier Versicherungsprämien genannt – richten sich allerdings auch im Basistarif nach Eintrittsalter und Geschlecht, allerdings nicht nach dem Einkommen.

Der Basistarif darf nicht über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

Bis zu diesem Betrag sind die Versicherungen allerdings frei, eine hohe Prämie auch von Geringverdienern zu verlangen. Auch eine Familienversicherung gibt es nicht – allerdings kann der Partner ein Rabatt von 50 Prozent bekommen.

Tipp: Preise und Leistungen bei Krankenversicherung vergleichen

Wenn von deinem Einkommen nach Zahlung des Basistarif-Beitrags nur noch so wenig übrig bleibt, dass du Anspruch auf Arbeitslosengeld II hättest, muss die Versicherung den Beitrag um die Hälfte senken. Die Leistungen, die du für diese Prämien bekommst, sind in der Regel von Versicherung zu Versicherung höchst unterschiedlich. Da hilft nur eines: Preise und Leistungen genauestens vergleichen. Am besten holst du dir dazu Vergleichsangebote von verschiedenen Versicherungen ein.

Überlege zunächst, welche Leistungen du benötigst: Reicht dir beispielsweise eine medizinische Grundversorgung zum Basistarif – oder willst du eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus? Welche Zusatzleistungen möchtest du beim Zahnersatz? Je mehr Leistungen, desto teurer wird es. Bei bestimmten Leiden und Vorerkrankungen verlangen private Versicherungen außerdem Risikozuschläge, die die schönen Beispielrechnungen aus den Tabellen zunichte machen können. Oder sie verweigern einem Risikofall die Aufnahme ganz.

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