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Juristische vs. natürliche Person: Was ist der Unterschied?

Juristische vs. natürliche Person: Was ist der Unterschied?

© geralt – pixabay.com

Eine natürliche Person lässt sich vergleichsweise einfach beschreiben. Dabei handelt es sich um einen Mensch, der per Geburt rechtsfähig ist. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass ein Mensch dann Rechte hat und Pflichten ausübt. Diese Rechtsfähigkeit behält ein Mensch bis zu seinem Tod bzw. zu seinem Hirntod.

Juristische Personen sind hingegen weit weniger fassbar. Eigentlich handelt es sich eher um ein Konstrukt, ein Geflecht, einen Zusammenschluss mehrerer Menschen. Rechtsfähigkeit erlangt eine juristische Person per Gesetz. Und es gibt noch eine Unterscheidung – in juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.

Staatliche Konstrukte sind juristische Personen des öffentlichen Rechts

Wer juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, wird deutlich mit Blick auf diese Beispiele: Kommunen, Ländern und auch der Bund sind sogenannte Gebietskörperschaften und fallen in die Kategorie der juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Auch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Innungen und sogar Religionsgemeinschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts. Selbst Stiftungen und Anstalten gehören in diese Rubrik.

Sie dürfen im Gefüge Verbindlichkeiten eingehen und Rechte erwerben. Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben die Möglichkeit, hoheitliche Mittel einzusetzen. Dennoch dürfen sie nicht schalten und walten, wie sie das gerne möchten, sondern unterstehen in ihrem Tun und Wirken einer Verwaltungsbehörde, die im Fachjargon als Staatsaufsicht bezeichnet wird.

Vorstände und Geschäftsführer agieren als juristische Personen des Privatrechts

Als juristische Personen des Privatrechts werden andere Personengruppen bezeichnet. Hierunter fallen eingetragene Vereine, die als solche auch zwingend das Kürzel e.V. im Namen tragen müssen. Auch private Stiftungen, AGs (Aktiengesellschaften), GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung), KGaA (Kommanditgesellschaften auf Aktien) und darüber hinaus noch Genossenschaften bilden das Pendant, also die Gruppe derer, die juristische Personen des Privatrechts sind.

Der Unterschied liegt mitunter auch in der Deliktsfähigkeit. Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann das „Konstrukt“ der juristischen Personen nicht. Das heißt, dass nicht die ganze Organisation wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden kann. Wohl aber können die jeweils ausführenden Organe, also GeschäftsführerInnen oder Vorstände, zur Verantwortung gezogen werden.

So „fühlt” sich der Unterschied an

In der Praxis ist der Unterschied zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristischen Personen des Privatrechts buchstäblich fühlbar. Die Führungskraft, die beispielsweise zum Konstrukt der juristischen Personen des Privatrechts gehört, musste lange Zeit als „Alleskönner“ agieren.

Doch diese Forderung ändert sich gerade immer stärker und mündet in der Forderung, das Ziel zu stellen, aber Freiraum dem Weg dorthin zu gewähren. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in Persona Politiker, die gerade dabei beschäftigt sind, Privatpersonen und UnternehmerInnen durch die Corona-Pandemie zu führen – und stehen dabei mächtig unter Druck.

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