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Welcome to the future: Bereite dich und dein Unternehmen auf die neue Arbeitswelt vor

Welcome to the future: Bereite dich und dein Unternehmen auf die neue Arbeitswelt vor

© Peera – stock.adobe.com

Corona hat die Welt verändert. Das gilt auch für die Art und Weise, wie wir arbeiten. Der tägliche Weg ins Büro? Das war einmal! Der morgendliche Stau auf dem Arbeitsweg, ausgefallene oder verspätete Bahnen und damit Zeitverlust und blanke Nerven? Vorbei! Lange Dienstreisen mit wenig tatsächlicher Besprechungszeit? Jetzt nicht mehr!

Die Arbeitswelt ist in einem massiven Umbruch.

Autonomie und Wertschätzung

Der Kampf um qualifizierte und motivierte ArbeitnehmerInnen hat sich seit Corona noch einmal verschärft. Flexible Arbeitszeiten, keine Bindung an einen bestimmten Arbeitsort und die Möglichkeit, das Privatleben und die Arbeit ganz bewusst miteinander zu vermischen, sind heute wichtig, um attraktiv als Arbeitgeber zu sein. Die „Work-Life-Balance“ ist mittlerweile ein alter Hut. Es geht heute um „Work-Life-Blending“, also das bewusste Vermischen von beruflichen und privaten Verpflichtungen. Denn wenn Job und Privates parallel nebeneinander herlaufen können, haben die ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit für eine bessere Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse.

Neue Arbeitswelt oder nur ein kurzfristiger Trend?

Sicherlich bringt so viel Flexibilisierung auch Kontrollverluste für dich als ArbeitgeberIn.

Moderne Arbeitsformen sind kein temporäres Corona-Phänomen mehr.

Sie werden das Arbeiten in der Zukunft maßgeblich bestimmen. Auch wenn wir seit Beginn der Pandemie im Vergleich zum ersten Lockdown in April 2020 einen leichten Rückgang im Zusammenhang mit dem Arbeiten im Homeoffice beobachten können, kann man auf der anderen Seite festhalten, dass Ende Januar 2021 rund ein Viertel aller ArbeitnehmerInnen zu Hause gearbeitet haben. Diese Quote wird zwar auch, aber nicht ausschließlich der bis zum 30.04.2021 geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geschuldet sein. Diese enthält seit Januar 2021 eine Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren ArbeitnehmerInnen im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen.

„New Work, New Work! “

Das Gefühl, dass wir seit dem vergangenen Jahr zwangsweise arbeitstechnisch in ein neues Zeitalter katapultiert wurden, ist zwar richtig. Die Wahrheit ist aber auch, dass wir bereits seit einiger Zeit den Wandel hin zu einer neuen Arbeitswelt feststellen können. Corona war da nur ein Beschleuniger, der eben auch klar gemacht hat, was geht, wenn es gehen muss. Microsoft zum Beispiel hat schon vor über zehn Jahren damit begonnen, festen Arbeitszeiten abzuschwören. Und auch SAP, die Deutsche Bank und Google sind hier nachgezogen. PepsiCo Deutschland hat vor Kurzem eine „Mobile Working Policy“ mit dem Betriebsrat vereinbart, die flexibles Arbeiten von wo man möchte bei freier Einteilung der Arbeitszeit ermöglicht und einen völlig neuen Unternehmensstandard schaffen soll.

EXTRA: Arbeitsplatz der Zukunft: Was ist für Mitarbeiter wichtig?

Rechtssicher Spielräume nutzen

Auch wenn der Anspruch ist, „hip“ und originell zu sein bzw. zu werden, musst du bzw. dein Unternehmen rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. Dabei stellen sich aktuell die größten arbeitsrechtlichen Herausforderungen in folgenden Bereichen:

EXTRA: Datenschutz für zuhause: Hier lauern Fallstricke im Homeoffice

Relevanz von IT-Systemen

Wichtig ist für dich und dein Unternehmen, im Rahmen der Neuausrichtung an die Relevanz von IT-Systemen zu denken. Denn ohne sie ist eine Ausführung von Distanzarbeit gar nicht möglich. Nur mit Hilfe von IT-Systemen können deine ArbeitnehmerInnen von überall und zu jedem Zeitpunkt auf ihre E-Mails, die erforderlichen Daten und Systeme zugreifen. Die Bedeutung von IT-Systemen zeigt sich aber besonders auch an dem Thema der Arbeitszeiterfassung. Wie kann sie gelingen, wenn die ArbeitnehmerInnen jetzt und auch zukünftig überwiegend oder sogar ausschließlich mobil arbeiten? Die klassische Excelliste kann keine Langfristlösung mehr sein, aber Apps oder IT-Tools (z. B. Clockodo, Hubstaff, Toggl, HR Works, Maconomy und Work Day) schon.

Betriebsrat nicht vergessen

Bei der Einführung von IT-Systemen, mit denen das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwacht werden kann, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Die dafür erforderliche Zeit musst du also bei der geplanten Einführung solcher Systeme berücksichtigen, wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt. Ganz wichtig ist: egal, ob das Tool zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der ArbeitnehmerInnen genutzt werden soll oder nicht, wenn es die technische Möglichkeit hat, reicht das für die Mitbestimmungsrechte aus. Also nicht deine Intention ist entscheidend, sondern die technischen Möglichkeiten deiner Anwendung.

Ausblick

Die aktuellen Zeiten bieten große Möglichkeiten, wenn du richtige Schwerpunkte setzt und zukunftsorientierte Entscheidungen triffst.

Die Bedürfnisse deiner MitarbeiterInnen und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um die Prozesse in einer neuen Arbeitswelt zukunftsträchtig, flexibel und praktisch zu gestalten.

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