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Fluggastrechte und Ansprüche bei Geschäftsflügen

Fluggastrechte und Ansprüche bei Geschäftsflügen

© JESHOOTS-com – pixabay.com

Wenn man beruflich viel unterwegs ist, kann es sehr frustrierend sein, aufgrund unglücklicher Umstände am Zielflughafen mit Verspätung anzukommen oder den Anschlussflug zu verpassen.

Wenn du deinen Flug verpasst hast und eine Alternativroute finden musst, kannst du Fluggastrechte und Ansprüche geltend machen. Aber wie? Können Geschäftsreisende sich überhaupt auf die EU Fluggastrechteverordnung berufen und wie kannst du die bestmögliche Entschädigung erhalten?

Gibt es eine Flugentschädigung für verpasste Anschlüsse?

Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, dich an dein Ziel zu bringen. Dazu gehört auch die volle Entschädigung, wenn man unverschuldet seinen Anschlussflug verpasst und deswegen verspätet oder gar nicht am geplanten Ziel ankommt.

Wenn dein Flug gestrichen wird oder sich verspätet, muss die Fluggesellschaft dein Ticket umbuchen. Sie muss auch alle nicht erstattungsfähigen Gebühren wie Sitzplatzreservierungs- und Umbuchungsgebühren erstatten. Falls trotz der Bemühungen deiner Airline eine Verspätung zustande kommt, greift die EU Verordnung.

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Was, wenn man einen Anschlussflug verpasst?

Wende dich zunächst an das Personal der Fluggesellschaft an deinem Abflughafen. In der Regel kannst du auf einen anderen Flug umgebucht werden, sofern Plätze verfügbar sind. Ist dies nicht der Fall, kann die Fluggesellschaft einen alternativen Transport in eigenen Fahrzeugen anbieten.

Gibt es eine Entschädigung für Business Trips?

Ob die EU-Fluggastrechte auch für Geschäftsreisende gelten, ist eine immer wieder auftretende Frage. Aber auch Geschäftsreisende sind in aller Regel berechtigt, eine Entschädigung einzufordern. Die Wiedergutmachung aus der EU Verordnung 261/2004 bezieht sich nämlich ausdrücklich auf die Rechte des Fluggastes. Selbst wenn der Chef den Flug gebucht und bezahlt hat, steht dir eine Entschädigung zu.

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Wie funktioniert die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt fest, welche Regeln gelten. Das Flugzeug muss auf europäischen Boden starten oder landen, beides geht natürlich auch. Wenn dein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung durch deine Fluggesellschaft – vorausgesetzt der Anbieter kann keine außergewöhnlichen Umstände geltend machen.

Die Verantwortung für die Zahlung von Entschädigungen bei Flugverspätungen im Falle verpasster Anschlussflüge liegt in der Regel bei:

a) Der ausführenden Fluggesellschaft (z. B. Air France, Lufthansa), d. h. EU-Fluggesellschaften sind für die Zahlung von Entschädigungen verantwortlich, wenn du deinen Anschlussflug aufgrund von Verspätungen ihrerseits verpasst.

b) Eine Fluggesellschaft, die nach EU-Recht verantwortlich ist, kann entweder selbst haften oder eine Vereinbarung mit einer anderen Fluggesellschaft treffen (über Code-Sharing-Abkommen), um die Verantwortung zu übernehmen.

Wie stehen die Chancen auf Erfolg?

Mit der richtigen Strategie ist der Weg zu Entschädigung sehr schnell und einfach. Die meisten Klagen wegen Flugannullierungen werden von den Fluggesellschaften abgewiesen. Die zugrundeliegenden EU-Vorschriften für Entschädigungen bei Flugannullierungen und großen Verspätungen sind leider sehr komplex. Daher werden die maßgeblichen Urteile zumeist nur in höheren Instanzen gefällt. Wer es wirklich einfach haben möchte, kann sich auch an einen Dienstleister wenden, der das Verfahren übernimmt.

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