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Social-Media-Gewinnspiele: Was ist erlaubt? [Checkliste]

Social-Media-Gewinnspiele: Was ist erlaubt? [Checkliste]Man stelle sich nur folgende Situation vor: Max Mustermann nimmt an einem Gewinnspiel auf Facebook teil, weil seine Lieblingsmarke dort gerade Gutscheine verlost. Was muss er dafür tun? Lediglich sich selbst sowie fünf seiner Freunde in dem Beitrag markieren und diesen teilen. Wenn es sonst nichts ist, denkt sich Max und kommt der Aufforderung sogleich nach. Heute ist übrigens sein Glückstag, Max gewinnt den Gutschein!

Nun könnte man denken: eine klassische Win-Win-Situation – für Max, der sich auf seinen nächsten Einkauf freuen darf, und für die Marke, die mit kaum nennenswertem Aufwand bei unzähligen Kontakten von Max auf sich aufmerksam gemacht hat. Schön wäre es.

Während Max voller Vorfreude auf seinen Gutschein wartet, droht der Marke neben einer saftigen Abmahnung unter Umständen auch eine komplette Sperrung der Seite. Denn: In diesem zugespitzten Beispiel wurden gleich 2 absolute No-Gos bei Facebook-Gewinnspielen begangen, indem das Unternehmen dazu aufgefordert hat:

Mit dieser Checkliste kannst du sicherstellen, dass du bei deinem nächsten Gewinnspiel nicht ebenfalls in die Abmahnfalle tappst:

1. Mache deine Teilnahmebedingungen deutlich

Hierbei handelt es sich nicht um Kleingedrucktes, das deine Fans nerven soll, sondern um klare Aussagen, worum es in deinem Gewinnspiel geht und wie dieses konkret ablaufen wird. Wie bei der Werbung, gilt auch hier hier das Gebot der Transparenz:

Das Gewinnspiel sollte deutlich und zweifelsfrei als solches gekennzeichnet sein.

Stelle dir folgende Fragen, bevor du dein Posting erstellst:

EXTRA: Effektive Social-Media-Werbung schalten [Insider-Tipps]

Wenn du alle diese Fragen beantwortet hast, gibt es für dich zwei Möglichkeiten:

2. Beachte den Datenschutz

Der gewissenhaft Umgang mit den Daten deiner Kunden sollte das Fundament jeder Werbeaktion sein, die du durchführst. Dazu zählen selbstverständlich auch Gewinnspiele über Social Media. Doch nicht nur aus rechtlicher Sicht solltest du ausschließlich diejenigen Daten verlangen, die für die Durchführung des Gewinnspiels wirklich erforderlich sind (z. B. Name, Alter und Post- bzw. E-Mail-Adresse). Auch die Teilnahmehürde willst du schließlich so niedrig wie möglich halten. Denn wer gibt schon leichtfertig seine Daten preis? Merke dir also den Grundsatz:

So viele Daten wie nötig, so wenige wie möglich.

Ist das Gewinnspiel vorbei, solltest du die gesammelten Daten umgehend löschen. Willst du diese hingegen weiterhin für Werbezwecke nutzen, brauchst du erst eine gesonderte Einwilligung der Teilnehmer. Bedenke aber, dass dies nur bei volljährigen Personen erlaubt ist!

EXTRA: Abmahnungen: Was ist erlaubt, was nicht? [Rechtstipp]

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3. Informiere dich über die Plattform-Richtlinien

Soll dein Gewinnspiel ganz klassisch auf Facebook stattfinden? Oder vielleicht doch auf Instagram, weil du dir damit viele Bilder deiner Fans, also User Generated Content, erhoffst? Wofür du dich auch entscheidest: Neben den rechtlichen Grundlagen, die in jedem Fall beachtet werden müssen, kommen noch die individuellen Richtlinien der einzelnen Plattformen hinzu. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten 4:

Facebook & Instagram

Da Instagram seit 2012 zu Facebook gehört, gelten auf beiden Plattformen ähnliche Regeln. Dennoch solltest du zwei einzelne Gewinnspiel-Postings erstellen und diese getrennt voneinander bewerben – mit den jeweiligen Richtlinien von Facebook und Instagram. Was allerdings für beide Plattformen gilt, sind diese zwei Grundregeln:

Negativbeispiel: Facebook-Gewinnspiel

Twitter

Auf Twitter gelten die sogenannten „Leitlinien für Werbeaktionen„. Diese sehen unter anderem vor, dass die Teilnehmer auf zwei Punkte hingewiesen werden müssen:

Pinterest

Auf Pinterest heißen die Richtlinien „Community Guidelines„. Neben grundlegenden Regeln, die auch auf den anderen Plattformen gelten, verlangt Pinterest noch Folgendes:

EXTRA: Social Media Guidelines: Inhalt, Aufbau und Erstellung


Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich einer übersichtlichen Darstellung der Thematik. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf vollständige Rechtssicherheit und kann die Rechtsberatung durch einen einschlägig geschulten Anwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist unterschiedlich und sollte daher stets einzeln bewertet werden.


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