Website-Icon unternehmer.de | Tipps für KMU und Startup

So erstattest du professionell Anzeige! (Teil I)

So erstattest du professionell Anzeige!

© VRD - stock.adobe.com

Aus meiner langjährigen Zeit als Kriminalbeamter weiß ich, dass viele Unternehmen unprofessionell bei der Anzeigenerstattung vorgehen. Ich habe vielfach die Erfahrung gemacht, dass dies oft auch Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung einschließt. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe: Unter anderem spielt zum Beispiel eine Rolle, dass naturgemäß Außenstehende die internen Verfahrensabläufe bei Ermittlungsbehörden nicht kennen. Daher möchte ich die wichtigsten Punkte darstellen, die ein Unternehmen für eine professionelle Anzeigenerstattung beachten sollte.

Anzeigenerstattung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft?

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob die Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft erfolgen soll. Es gibt bei beiden Varianten Vor- und Nachteile. Um den Rahmen des Artikels nicht zu sprengen, beschränke ich mich nachfolgend auf die wesentlichsten Informationen. Die zeitliche Differenz zwischen Postausgang und Posteingang zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft oder umgekehrt beträgt erfahrungsgemäß ein bis zwei Wochen. Hinzu kommt natürlich noch die jeweilige Bearbeitungsdauer, die beträchtlich sein kann. Zu weiteren Verzögerungen kann es kommen, wenn etwa auf einer der beiden Seiten der Sachbearbeiter erkrankt oder wechselt.

Gibt es auch ein Zivilverfahren?

Daher sollte der Anzeigenerstatter zunächst einmal seine Prioritäten festlegen. Möchte er simultan zur Strafanzeige gegen die angezeigte Person zivilrechtlich vorgehen, so kann es vorteilhaft sein, wenn er im Zivilverfahren ein laufendes Strafverfahren gegen den Angezeigten nachweisen kann. Hierfür benötigt er das Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft, nicht das Aktenzeichen der Polizei.

Staatsanwalt: Anfangsverdacht notwendig

Der Grund hierfür ist, dass die Staatsanwaltschaft nur dann ein echtes Ermittlungsverfahren einleitet, wenn sie zumindest von einem Anfangsverdacht ausgeht. Die Polizei vergibt immer ein Aktenzeichen, da sie verpflichtet ist, jede Anzeige, unabhängig von der Erfolgsaussicht oder den verwirklichten Tatbeständen, aufzunehmen. Bei der Staatsanwaltschaft gibt es dagegen ein spezifisches Geschäftszeichen.

Das Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft…

…besteht aus einer Buchstaben- und Nummer-Kombination. Die Buchstaben geben an, wie die Staatsanwaltschaft den Fall aktuell einordnet:

Unter das allgemeine Register fallen zum Beispiel all die Fälle, bei denen die Staatsanwaltschaft zwar schon Ermittlungen eingeleitet hat, aber noch keinen Anfangsverdacht gegen die/den Angezeigte/n respektive gegen eine bestimmte Person sieht. Übrigens wird umgangssprachlich immer vom Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft gesprochen, aber tatsächlich gibt es dieses nur bei der Polizei. Das Pendant zum polizeilichen Aktenzeichen ist daher das Geschäftszeichen bei der Staatsanwaltschaft.

Wenn das Unternehmen also zusätzlich zur Strafanzeige schnellstmöglich zivilrechtliche Maßnahmen gegen den Angezeigten einleiten möchte oder dies aufgrund bestimmter Gegebenheiten, wie zum Beispiel Einhaltung von Fristen, zwingend erforderlich ist, so ist es, wie bereits erwähnt, in vielen Fällen hilfreich ein staatsanwaltliches „Js“-Geschäftszeichen vorweisen zu können.

Weitere Informationen zum Erstatten einer Anzeige:

So erstattest du professionell Anzeige! (Teil II)

Die mobile Version verlassen