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Verlängerte Kurzarbeit als Zeit für berufliche Weiterbildung

Corona-Krise: Droht neuer Höchststand an Kurzarbeitern? [Infografik]

@ andreas160578 - pixabay.com

Verlängerte Kurzarbeit: Das Maßnahmepaket der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung verlängert die Möglichkeit des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2021. Zum Jahresende sank die Gesamtzahl der Menschen in Kurzarbeit, doch in manchen Bereichen stieg die Zahl aufgrund des verschärften Lockdowns stark an, wie zum Beispiel im Einzelhandel und Gastgewerbe. Hunderttausende Menschen sind in der Corona-Krise arbeitslos geworden. Trotzdem gingen weit weniger Jobs verloren als befürchtet. Das liegt maßgeblich an der Kurzarbeit.

Kurzarbeitergeld hilft, Betrieben wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn die Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben.

Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es einen Teil der Kosten des Entgelts für die Beschäftigten. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert zu 50 oder 100 Prozent erstattet.

Verlängerte Kurzarbeit: Mitarbeiter und Arbeitgeber profitieren

Eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds bis Ende 2021 ist sehr begrüßenswert. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, Kurzarbeitergeld zu beantragen und alles Nötige dafür in die Wege zu leiten, was für die Personalabteilung mit viel Aufwand verbunden sein kann. Verschiedene Dokumente und Angaben, wie beispielsweise den Zeitraum der Arbeitskürzung oder die reguläre Wochenarbeitszeit, müssen zusammengestellt und eingereicht werden. Neue Arbeitszeitmodelle und eine im Homeoffice arbeitende Belegschaft erfordern, dass Aufgabenverteilungen und Arbeitspläne neu überdacht und angepasst werden müssen. Im gesamten Workforce Management kann es zu Änderungen kommen. Wichtig ist, den betrieblichen und personellen Bedarf genau zu analysieren:

Wie strukturiere ich Arbeit um? Wie nutze ich eventuell frei gewordene Zeit sinnvoll?

Die Investition in berufliche Weiterbildung ist eine gute Möglichkeit, die Zeit zu nutzen und den Optimismus nicht zu verlieren. MitarbeiterInnen und ArbeitgeberInnen sind gleichermaßen gefragt, den Blick nach vorne zu richten. ArbeitgeberInnen bekommen bei der Ermöglichung von beruflicher Weiterbildung die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Juli 2023 zur Hälfte erstattet.

EXTRA: Warum Aus- und Weiterbildung gerade jetzt so wichtig sind

Das Beste aus der Situation machen

Unternehmen mit weltweit tätigen MitarbeiterInnen treffen momentan wahrscheinlich auf andere Herausforderungen als kleine und mittelständische Unternehmen. Und verschiedene Branchen werden mit unterschiedlichen Schwierigkeiten konfrontiert sein – aktuell sind Einzelhändler und Gastronomen besonders betroffen.

Das Virus durchdringt alle Bereiche, daher ist von uns eine gemeinsame Anstrengung erforderlich.

Für viele Unternehmen ist es eine Erleichterung, durch erfahrenen PartnerInnen bei den pandemiebedingten Herausforderungen unterstützt zu werden. In Zusammenarbeit können wir das Instrument der Kurzarbeit optimal einsetzen. Es wird auch wieder eine Zeit danach kommen, aber bis dahin müssen und können wir gemeinsam mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln das Beste aus der Situation machen. 

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