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Datenschutzbeauftragter: Intern oder extern?

Datenschutzbeauftragter: Intern oder extern?

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Egal ob bei der Neugründung eines Unternehmens, dem Schritt in die Selbstständigkeit oder aufgrund von Veränderungen in der Firma – spätestens seit Mai 2018 ist das Thema Datenschutz eine Herausforderung. Vielen stellt sich dabei die Frage, ob es genügt, wenn sich intern eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter durch Weiterbildungen mit dem Thema auseinandersetzt, oder vielleicht doch externe DienstleisterInnen als geeignete ExpertInnen herangezogen werden sollten.

DatenschützerIn: Ja oder Nein?


Als ersten Schritt gilt es festzustellen, ob Datenschutzbeauftragte überhaupt notwendig sind. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 muss ein Unternehmen diese erst benennen, wenn mindestens zwanzig MitarbeiterInnen ständigen Umgang mit personenbezogenen Daten haben. In jedem Fall gilt es eine Datenschutzbeauftragte bzw. einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn das Unternehmen ständigen Umgang mit besonders sensiblen Daten, etwa über die Gesundheit von PatientInnen, hat oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet. Doch auch unabhängig davon, ob es sich um eine große Firma oder ein Einzelunternehmen handelt:

An die DSGVO muss sich jeder halten, der beispielsweise Rechnungen für KundInnen ausstellt, einen Newsletter anbietet oder Cookies auf der Website schaltet.

Erhält eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Aufgabe der bzw. des Datenschutzbeauftragten, stellt sich ohne Zweifel die genaue Kenntnis über das eigene Unternehmen als wesentlicher Vorteil heraus. Ihr bzw. ihm sind Prozesse und Abläufe bereits wohlbekannt. Außerdem ist sie bzw. er in den meisten Fällen direkt vor Ort verfügbar, falls dies erforderlich sein sollte.

Externe Datenschutzbeauftragte: Nachteile

Aber es gibt dennoch einige Nachteile, die gegen das Einsetzen interner MitarbeiterInnen sprechen:

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Externe Datenschutzbeauftragte: Vorteile

Demgegenüber kann es vorkommen, dass die Einarbeitung in betriebliche Strukturen für externe Datenschutzbeauftragte aufwendiger ist und eine längere Zeit in Anspruch nimmt. Jedoch gibt es einige Vorteile, die für eine Person von außerhalb sprechen:

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