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Börsenhandel

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Der Börsenhandel regelt den Kauf und Verkauf von Wertpapieren, sodass die KäuferInnen und VerkäuferInnen nicht persönlich aufeinander treffen. Banken und Sparkassen regeln anfangs die Aufträge. MaklerInnen und HändlerInnen wickeln dann die Geschäfte und den Handel ab.

Der Börsenhandel deckt folgende Märkte ab:

Was ist die Börse?

Die Börse ist ein regelmäßig stattfindender und organisierter Markt. Hier werden die vertretbaren, nicht physischen Güter – beispielsweise Wertpapieren oder Devisen – gehandelt. Mittlerweile sind es keine traditionellen, sondern immer mehr standortunabhängige Computerbörsen. Der erste elektronische Börsenhandel fand am 8. Dezember 1995 in Zürich statt.

Am wichtigsten und bekanntesten ist die Frankfurter Börse in Deutschland. Aber auch andere Städte – beispielsweise Berlin, München oder Stuttgart – haben eine eigene Börse.

So geht der Börsenhandel

Die KäuferInnen und VerkäuferInnen teilen ihrer Bank einen entsprechenden Betrag mit, den sie für ihr gewünschtes Wertpapier entweder ausgeben, oder einnehmen wollen. Man legt also den maximalen Betrag beim Kauf, oder den Mindesterlös beim Verkauf fest. Diese nennt man auch Limit.

Die Aufträge der KäuferInnen werden dann über ein Computersystem weitergeleitet und landen bei der gewünschten Börse. Hier regeln die MaklerInnen – auch KursmaklerInnen genannt – den Auftrag des Kaufs oder Verkaufs (Order). Sie kümmern sich um den größtmöglichen Umsatz.

Unterschieden wird hierbei in Computerhandel oder Präsenzhandel.

Wenn der Vorgang nur automatisch über Computer geregelt wird, spricht man von einem Computerhandel. Sind MaklerInnen aber daran beteiligt, dann ist der Präsenzhandel – auch Parketthandel genannt – gemeint.

Sonstige wichtige Begriffe an der Börse

 

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