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Vorsicht Fiskus: Lassen Sie Ebay nicht zur steuerlichen Stolperfalle werden

Auktionshäuser wie Amazon, Hood und Hitmeister sind feste Größen beim Online-Shopping im Internet. Der Pionier unter den Netz-Flohmärkten ist trotz sinkender Gewinn-Margen und eingebrochenem Weihnachtsgeschäft nach wie vor die erste Anlaufstelle im Online-Geschäft: Ebay.

Mit einer Sortimentsbreite, von der zentral-gelegene Kaufhäuser nur träumen können, ist Ebay für viele Online-Händler der Marktplatz, auf dem sich – sei es als Einzelhändler, Designer, Schnäppchenjäger oder Aufräumwütiger – viele ein Zubrot verdienen oder einfach nur Platz im Keller schaffen wollen.

Doch was müssen Online-Händler – egal ob gewerblicher oder privater Natur – beim Tauschgeschäft beachten ohne sich strafbar zu machen?

Das Online-Steuerbüro steuerberaten.de hat eine Ebay-Fibel erstellt, die den Online-Handel unter steuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Dieser Dienst steht ab jetzt kostenfrei als PDF-Download unter steuerberaten.de zur Verfügung.

Auch der kleine Händler befindet sich im fiskalischen Fokus

„Die wenigsten Online-Händler wissen: Nicht nur große Fische werden zur Kasse gebeten, auch kleinere Geschäfte oder Privat-Verkäufer müssen ihre Umsätze dem Finanzamt melden“, sagt Ralf Müller von Baczko, Geschäftsführer und Steuer-Experte von steuerberaten.de.

„Um vor dem Finanzamt nicht als Steuersünder zu gelten, bedarf es einiger Kenntnisse, was beim Online-Handel zu beachten ist“, so Müller von Baczko weiter. In diesem Zusammenhang hat steuerberaten.de die Ebay-Fibel zusammengestellt, in der Fragen wie „Welche Daten hat das Finanzamt?“, „Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Online-Händler?“ und „Wann verstoße ich gegen das Wettbewerbsrecht?“ beantwortet werden.

(Bild: © iStockphoto.com)

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