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Checkliste: Diese Angaben gehören auf eine Rechnung

Der Gesetzgeber schreibt genau vor, welche Daten und Informationen auf einer Rechnung vermerkt sein müssen. Bei Verstößen riskieren Unternehmer, dass ihnen der Vorsteuerabzug verwehrt wird.

Wie impulse-gruenderzeit.de schreibt, müssen die Angaben auf dem Rechnungsschreiben vollständig und korrekt sein. Die folgenden Pflichtangaben gehören laut dem Unternehmer-Portal auf die Rechnung:

Unternehmen müssen laut impulse-gruenderzeit.de weitere Angaben machen, wenn sie in andere EU-Staaten liefern: die Umsatzsteueridentifikationsnummer des ausländischen Geschäftskunden, sowie beim Vertrieb von Elektro- oder Elektronikgeräten die erforderliche Registrierungsnummer.

Für Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer gelten laut impulse-gruenderzeit.de vereinfachte Vorschriften: Hier könnten Firmenchefs auf die fortlaufende Nummerierung verzichten und Entgelt sowie Steuerbetrag in einer Summe mit dem Steuersatz ausweisen.

Unternehmer müssen eine Kopie der Originalrechnung zehn Jahre lang aufbewahren. (uqrl)

(Quelle: www.impulse-gruenderzeit.de)

(Bild: © Digitalpress – Fotolia.com)

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