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Die Datenschutzerklärung: So machen Sie es richtig!

Muster Datenschutzerklärung

DatenschutzSobald personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet, genutzt oder erhoben werden, muss eine Webseite eine Datenschutzerklärung enthalten, wenn die Datennutzung nicht nur rein privater oder familiärer Natur ist. Im Folgenden informieren wir Sie über die rechtlichen Grundlagen und stellen Ihnen das Muster einer Datenschutzerklärung vor.

Gastbeitrag des Instituts für IT-Recht von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska und Frau Rechtsassessorin Alma Lena Fritz.

Datenschutzerklärung: die rechtlichen Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Erstellung einer Datenschutzerklärung findet sich in § 13 TMG und § 33 Abs. 1 BDSG.

Nach diesen sind zu nennende Inhalte:

Immer zu beachten ist, dass nach § 4 Abs. 1 BDSG die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn entweder das Bundesdatenschutzgesetz selbst einen Erlaubnistatbestand vorhält oder der Einzelne in die Nutzung seiner Daten eingewilligt hat.

Wie kann die Datenschutzerklärung auf der Webseite angebracht werden?

Die Unterrichtung des Kunden sollte am besten in einer zentralen Erklärung, beispielsweise auf einer eigenen Seite, zusammengefasst werden. Diese Erklärung sollte dann von jeder Seite aus unter „Datenschutzerklärung“ (oder einem ähnlichen Begriff) verlinkt werden. Eine bloße Einbindung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens ist nicht ausreichend.

Datenschutzerklärung: Mustererklärung

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Datenschutzerklärung. Dieses berücksichtigt nicht die Einbindung eines Online-Web-Shops. Betreiber von Web-Shops erhalten eine auf ihre Belange optimierte Datenschutzerklärung im Rahmen der Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei.

Wie folgt könnte eine Datenschutzerklärung aussehen:

1. Erhebung und Verarbeitung von http-Protokolldaten

2. Verwendung personenbezogener Daten

3. Newsletter

4. Verwendung von Cookies

5. Auskunftsrecht

6. Über uns

Wichtiger Hinweis

Die Muster-Datenschutzerklärung ist abgestimmt auf die dem Institut für IT-Recht bei ihrer Veröffentlichung bekannten Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der einschlägigen Rechtsliteratur. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Textpassagen im Lichte eines unbekannten oder nicht veröffentlichten Urteils zu beanstanden sind. Die Nutzung des Textes kann daher ein Abmahnrisiko nicht völlig ausschließen. Muster-Rechtstexte können darüber hinaus eine fundierte Rechtsberatung nicht ersetzen, die die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt.

Es ist Sache des Verwenders, für die Regelung seiner speziellen Geschäftsprozesse und in Zweifelsfällen fachkundigen anwaltlichen Rat einzuholen. Das Institut für IT-Recht weist ausdrücklich darauf hin, dass der angebotene Rechtstext infolge einer nach Vertragsschluss eintretenden Gesetzesänderung oder einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nachträglich ganz oder teilweise unwirksam werden kann.

In diesem Fall birgt die weitere Verwendung des Rechtstextes durch den Verwender ein nicht unerhebliches wirtschaftliches Risiko für den Verwender. Es ist Sache des Verwenders, sich über derartige Änderungen zu informieren und ggf. erforderliche Anpassungen an dem Rechtstext vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

(Bild: © Dustin Lyson – Fotolia.com)

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