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Arbeitsschutz: Bei Missachtung der Informationspflicht droht Schadensersatz

Informationen zur BetriebshaftpflichtversicherungArbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über arbeitsschutzrelevante Gesetze und Regelungen zu informieren. Für bestimmte Informationen ist ein Aushang verpflichtend. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter per Aushang über neue gesetzliche Pflichten informieren, berichtet business-wissen.de. Demnach sollten Unternehmer folgende Punkte beachten, um der Aushangpflicht nachzukommen:

Kommen Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, habe dies Folgen. Zum Beispiel mache sich der Arbeitgeber bei einer nicht ausgehängten Regelung schadensersatzpflichtig, wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommt.

Ein Verstoß gegen die Pflicht könnte gemäß den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden, so business-wissen.de. (uqrl)

Welche Gesetze von der Aushangpflicht betroffen sind, können Sie unter dem untenstehenden Link nachlesen:

www.business-wissen.de

(Bild: © iStockphoto.com)

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