Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter per Aushang über neue gesetzliche Pflichten informieren, berichtet business-wissen.de. Demnach sollten Unternehmer folgende Punkte beachten, um der Aushangpflicht nachzukommen:
- Der Aushang muss so platziert sein, dass ihn die Arbeitnehmer mühelos sehen können.
- Die Inhalte müssen auf dem aktuellen Stand sein.
- Bei mehreren Stockwerken oder in Großbetrieben muss in jedem Stockwerk oder Betriebsteil ein Aushang erfolgen.
Kommen Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, habe dies Folgen. Zum Beispiel mache sich der Arbeitgeber bei einer nicht ausgehängten Regelung schadensersatzpflichtig, wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommt.
Ein Verstoß gegen die Pflicht könnte gemäß den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden, so business-wissen.de. (uqrl)
Welche Gesetze von der Aushangpflicht betroffen sind, können Sie unter dem untenstehenden Link nachlesen:
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