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Wann müssen Telefonnummern ins Web-Impressum?

KontaktNach der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hat der Dienstanbieter den Nutzern des Dienstes neben seiner E-Mail-Adresse weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, durch die dem Nutzer ermöglicht wird, schnell mit ihm Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren.

In Deutschland herrschte Unklarheit, ob aufgrund dieser Richtlinie zwingend auch Telefonnummern im Web-Impressum angegeben werden müssen. Einige deutsche Gerichte waren dieser Ansicht, so dass viele Internetanbieter ohne Telefonnummernangabe kostenpflichtig abgemahnt worden sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nunmehr entschieden, unter welchen Voraussetzungen Firmen, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten, keine Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angeben müssen. Nach Ansicht des EuGH genügt es, dass dem Kunden neben einer E-Mail-Adresse auch ein elektronisches Kontaktformular zur Verfügung gestellt wird

In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Internetversicherung ihre Auto-Policen ausschließlich über das Internet angeboten. Die Kunden konnten über ein elektronisches Formular sowie per E-Mail mit der Firma in Kontakt treten. Außerdem teilte die Versicherung ihre Postanschrift mit. Ihre Telefonnummer gab sie aber erst nach Abschluss eines Versicherungsvertrags heraus. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen diese Praxis geklagt. Der Bundesgerichtshof als das höchste deutsche Gericht hatte sich zur abschließenden Klärung in dieser Sache an das höchste EU-Gericht gewandt.

Der EuGH hat in dem Urteil vom 16. Oktober 2008 (Az.: C 298/07) weiterhin entschieden, dass eine Telefonnummer nur dann genannt werden müsse, wenn der Kunde beispielsweise per Post um eine persönliche Kontaktaufnahme bitte.

(Bild: © hs-creator – Fotolia.de)

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