Nach der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hat der Dienstanbieter den Nutzern des Dienstes neben seiner E-Mail-Adresse weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, durch die dem Nutzer ermöglicht wird, schnell mit ihm Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren.
In Deutschland herrschte Unklarheit, ob aufgrund dieser Richtlinie zwingend auch Telefonnummern im Web-Impressum angegeben werden müssen. Einige deutsche Gerichte waren dieser Ansicht, so dass viele Internetanbieter ohne Telefonnummernangabe kostenpflichtig abgemahnt worden sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nunmehr entschieden, unter welchen Voraussetzungen Firmen, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten, keine Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angeben müssen. Nach Ansicht des EuGH genügt es, dass dem Kunden neben einer E-Mail-Adresse auch ein elektronisches Kontaktformular zur Verfügung gestellt wird
In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Internetversicherung ihre Auto-Policen ausschließlich über das Internet angeboten. Die Kunden konnten über ein elektronisches Formular sowie per E-Mail mit der Firma in Kontakt treten. Außerdem teilte die Versicherung ihre Postanschrift mit. Ihre Telefonnummer gab sie aber erst nach Abschluss eines Versicherungsvertrags heraus. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen diese Praxis geklagt. Der Bundesgerichtshof als das höchste deutsche Gericht hatte sich zur abschließenden Klärung in dieser Sache an das höchste EU-Gericht gewandt.
Der EuGH hat in dem Urteil vom 16. Oktober 2008 (Az.: C 298/07) weiterhin entschieden, dass eine Telefonnummer nur dann genannt werden müsse, wenn der Kunde beispielsweise per Post um eine persönliche Kontaktaufnahme bitte.
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Eine Telefonnummer verschafft auch dem Kunden etwas vertrauen.
Dies mag für gewisse Bereiche nicht in Ordnung sein. Aber andere Firmen handeln zum Beispiel nicht mit Endkunden. Warum sollte auf diesen Webseiten eine Telefonnummer erscheinen? – Damit hier regelmässig Endkunden anrufen und auskünfte zu diesem oder jenem Produkt anfordern woraufhin die Firma jedesmal mitteilen darf, dass hier kein Endkundensupport erfolgt? – Dies ist ein nicht zu verachtender Kosten und Zeitfaktor, welcher für die qualitative Bearbeitung von anderen geschäftsaktivitäten abhält. Aus diesem Grunde erachte ich es für sinnvoll, dass verschiedene Firmen keine Telefonnummern angeben müssen.
Versicherungen hingegen gehören auch nach meiner Meinung definitiv nicht dazu. Denn eine Versicherung sollte Vertrauen ausstrahlen. Hierzu gehört auch der persönliche Kontakt zu einem Berater.
Fazit: Grundsätzlich ist das Urteil richtig, jedoch sollten hier Branchenspezifisch unterschieden werden. Und ein wesentlicher Punkt ist: Wenn die Kunden nur auf den Preis achten, dürfen sie sich auch nicht beschweren, wenn es dafür dann keinen Service mehr gibt. Jeder Mensch hat den gesunden Menschenverstand bekommen, selbst zu entscheiden, was er möchte. Ich persönlich ziehe eine persönliche Beratung vor und würde niemals bei einer Versicherung im Netz abschließen. Selbst unter dem Focus, dass ich hier mehr zahlen müsste.
Finde ich auch.Telefonnummern sind kein Staatsgeheimnis.Wenn uns jemand missbräuchlich mit Anrufen auf die Nerven geht,kriegt er verbal eine übergebraten.Ich hasse es auch,wenn wir Postbriefe ohne Absender bekommen.Unerwünschte Werbeanrufe sind doch abwehrbar.Ausserdem kann man dabei trainieren,höflich NEIN zu sagen.
Es sollte jedem Unternehmen überlassen bleiben wie es den Kontakt zu seinen Kunden wünscht. Die Angabe der Telefonnummer in Firmenwebseiten führt u.a. auch zu Missbrauch, unerwünschten Werbeanrufen etc. und das zunehmend.
Ein persönlicher Kontakt ist wichtig und sollte auch in der digitalen Welt nicht verloren gehen.
Im Fachhandel sollte die Beratung des Kunden eine wichtige Rolle spielen.
Die Frage ist doch hier nicht nur ob man eine Telefonnummer nennen muss, sondern aus welchem Grund eine seriöse Firma diese verschweigen sollte.
Wenn meine Kunden nicht mit mir in Kontakt treten können, weil ich wichtige und etablierte Angaben verschweige, darf ich mich nicht wundern, wenn ich keinen Absatz mache.
In wiefern bei einer Versicherung dies erlaubt sein darf sollte nicht nur nach den Vorschriften des „Web-Impressums“ entschieden, sondern nach den neuen Vorgaben der Beratungspflicht. Was soll den bitte in ein Beratungsprotokoll bei einer solchen Versicherung rein? Ein Link auf die Website?
Ich handle nicht mit Unternehmen, die aus ihrer Identität ein Geheimnis machen, oder ihre Kontaktdaten verschweigen. Wer so ein Geschäft anbahnt, kann in der künftigen Geschäftsbeziehung wohl kaum besser sein.
Ich bedaure sehr, dass die Verbraucherzentralen verloren haben. Damit ist vielen Betrugswebseiten eine neue Art der Existenzberechtigung verliehen worden.