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Elektronische Rechnungen: Steuervereinfachungsgesetz gestoppt!

Signaturpflicht bei E-Mail-Rechnungen bleibt vorerstAb dem 1. Juli 2011 sollten elektronische Rechnungen auch ohne digitale Signatur gültig sein. Der Bundesrat hat das so genannte Steuervereinfachungsgesetz nun aber erst einmal gestoppt.

Wie das Gründer-Portal gruendungszuschuss.de berichtet, berechtigten PDF- und Fax-Rechnungen ohne Signatur bislang nicht zum Abzug der enthaltenen Vorsteuer. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollten künftig aber auch signaturfreie E-Mail-Rechnungen zulässig sein.

Der Hintergrund: Laut gruendungszuschuss.de erkennen Prüfer PDF-Rechnungen bislang nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an. Rechnungsempfänger müssten die Signatur bei Erhalt prüfen und diese Prüfung dokumentieren. Prüfprotokoll, Rechnungs- und Signaturdatei müssten sie in einem elektronischen Archiv nach Rechnungserhalt noch zehn Jahre lang aufbewahren.

Auch Fax-Rechnungen würden bislang nur anerkannt, wenn sie von einem reinen Faxgerät auf ein reines Faxgerät gesendet werden. Ansonsten erkenne sie das Finanzamt wegen Manipulierbarkeit nicht an.

Ungültige Rechnungen können gruendungszuschuss.de zufolge bei einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen an das Finanzamt führen. Deshalb empfiehlt das Gründer-Portal, sich größere und regelmäßige Rechnungen immer auch im Original zusenden zu lassen. (uqrl)

(Quelle: www.gruendungszuschuss.de)

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