Woher Restposten stammen
Restposten findet man fast in jeder Sparte, von Fahrzeugen bis hin zu Lebensmitteln. Der Endverbraucher kann gerade dann sparen, wenn es um Elektro-Geräte oder PCs geht. Mögliche Quellen für Restposten sind Fehlproduktionen, Produktionsüberhänge, stornierte Bestellungen, B-Ware, Geschäftsauflösungen oder auch Konkurse. Restposten sollten jedoch keinesfalls mit „defekter Ware“ gleichgesetzt werden. Oft wird eine Ware, die sich in einem Top-Zustand befindet, dadurch zum Restposten, dass ihre Saison ausläuft. Das betrifft beispielsweise Sommermode im Winter oder Weihnachtsschmuck im Frühjahr. Gleiches gilt für Fehlproduktionen, die objektiv gesehen keine Fehler aufweisen müssen. Ein Produkt, das etwa vom Hersteller versehentlich in einer falschen Farbe produziert wurde, hat für den ursprünglichen Besteller vielleicht keinen Wert, kann aber vielleicht für jeden anderen noch von großem Nutzen sein.
Was Online-Händler beim Kauf beachten müssen
Vor dem Kauf von Restposten sollte ein Onlinehändler mehrere Dinge im Kopf behalten. Er sollte sich zunächst immer darüber auf dem Laufenden halten, wo, wann und wie interessante Restposten entstehen. Deshalb muss er auch flexibel, entscheidungsfreudig und schnell sein, denn die mittlerweile recht große Konkurrenz in dem Geschäft schläft nicht und kauft einem unter Umständen die auserkorenen Restbestände vor der Nase weg. Ganze Karawanen sind mittlerweile in Deutschland und Europa unterwegs, die, ausgerüstet mit Smartphone und Laptop, von einer Auktion zur nächsten hasten. Was sie übrig lassen, sind meist nur noch die Restposten der Restposten. Und die eignen sich vielleicht dann doch nicht mehr als Angebot für den eigenen Onlineshop.
Rechtliches
Für Verkäufer und Käufer ist es wichtig zu wissen, dass es beim Handel mit Restposten andere gesetzliche Regeln gibt als beim Handel mit „regulären“ Waren. Gemischte Sonderposten werden etwa für gewöhnlich in „Bausch und Bogen“ verkauft, d.h. ohne detaillierte Angaben zu Inhalt, den Mengen und dem Zustand der Produkte. Der Käufer erklärt sich im Prinzip mit dem Kauf damit einverstanden, dass er rechtliche Einwände gegen eine mangelhafte Lieferung nicht geltend machen kann. Stattdessen muss er die Waren vor dem Kauf eingehend auf eventuelle Beanstandungen überprüfen.
Wo es Restposten zu ersteigern gibt
Im Internet gibt es derzeit mehrere Portale, auf denen Großhändler Restposten anbieten und Onlinehändler die Angebote einsehen können. Die Nutzung eines solchen Portals ist meistens gebührenfrei. In der Regel muss man sich jedoch auf der Seite anmelden und ausweisen.
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