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Dresscode im Büro: Wie viel darf der Chef entscheiden?

Dresscode im Büro: Wie viel darf der Chef entscheiden?In vielen Branchen ist es üblich, dass der Arbeitgeber vorschreibt, wie genau die Kleidung und die Frisur des Arbeitnehmers auszusehen haben, das darf zum Teil sogar bis hin zur Unterwäsche reichen.

Gerade bei Mitarbeitern, die viel Kundenkontakt haben, sind gewisse Vorgaben hinsichtlich des Dresscodes meist sogar noch nachzuvollziehen, oftmals soll die Firmenkleidung aber auch einfach als typisches Erkennungszeichen gelten.

In jüngster Vergangenheit traten allerdings immer häufiger Fälle auf, bei denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern noch weitere Details vorschreiben wollten, sei es die Länge und Farbe der Fingernägel oder die Haarfarbe. Viele Arbeitnehmer sind dementsprechend verunsichert, zumal in zahlreichen Fällen auch das Persönlichkeitsrecht selbiger verletzt wird – kein Wunder also, dass viele dieser Fälle über kurz oder lang vor dem Gericht enden.

Müssen rechtliche Kleidervorgaben des Chefs befolgt werden?

Zwar thront der Chef heutzutage nicht mehr wie noch zu frühkapitalistischen Zeiten über der gesamten Belegschaft, dennoch ist und bleibt es eine Illusion, dass im Arbeitsleben eine schrankenlose Demokratisierung herrscht. Denn in einem bestimmten Umfang ist es das gute Recht des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern vorzuschreiben, was sie am Arbeitsplatz zu tragen haben – oder eben nicht.

Die Gründe dafür können vielfältig sein, beispielsweise der Sicherheit wegen oder zwecks Rücksicht auf die Kunden. Viele Arbeitnehmer berufen sich diesbezüglich auf ihr Persönlichkeitsrecht, welches laut Art. 2 Abs. 1 GG besagt:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Demnach haben Arbeitnehmer also durchaus das Recht dazu, bei der Gestaltung ihres Äußeren uneingeschränkte Freiheit zu genießen, eben jenes Recht kann jedoch durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden.

Der Betriebsrat kann über die Kleiderordnung im Büro mitbestimmen!

Ein Arbeitgeber kann das ihm zustehende Direktions- und Weisungsrecht nutzen, um Regelungen zu einer Kleider- oder Tagesordnung in sein Unternehmen einzuführen. Zu beachten sind dabei die Bestimmungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der Arbeitgeber muss also die Interessen der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Betriebs miteinander abwägen. Die geplanten Bestimmungen müssen demnach in jedem Fall geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Interessant: Verfügt der Betrieb über einen Betriebsrat, so hat dieser ein Mitbestimmungsrecht. Wurde die Kleiderordnung ohne die Zustimmung des Betriebsrats erlassen, ist sie rechtsunwirksam. Selbst wenn Arbeitnehmer letztendlich im Recht sind und sich daher gewissen Regelungen nicht beugen müssen, so kann das zu exzessive Ausleben des eigenen Kleidungsstils sich aber dennoch negativ auswirken.

Denn wer sich auf diesem Wege die Missgunst des Vorgesetzten zuzieht, der wird voraussichtlich weitaus langsamer die Karriereleiter hinaufklettern können – ein übertriebener Eigenwillen wirkt sich in diesem Bereich also eher negativ aus. Wer aber über seinen Schatten springt und sich zumindest teilweise an die Wunschvorstellungen der Chefetage hält, der wird voraussichtlich auf weniger Probleme und Widerstände stoßen.

Der „Büro-Dresscode“ für Frauen & Männer im Überblick:

Eine gewisse Anpassungsfähigkeit ist in vielen Betrieben daher nicht nur gewünscht, sondern auch fast schon Voraussetzung, um bestmögliche Aufstiegschancen zu haben. Folgende Kleiderverordnungen stammen beispielsweise aus dem Bereich Business, gehören dabei meist zu den Klassikern und sollten nach Möglichkeit eingehalten werden.

1. Das sollten Frauen für stilvolle Business Kleidung beachten:

2. Das sollten Männer für ihr Outfit im Büro beachten:

Nicht alle Forderungen des Chefs sind durchzusetzen!

Neben diesen im Grunde nachvollziehbaren Richtlinien werden allerdings auch immer wieder Vorgaben diskutiert, die für die Arbeitnehmer nicht tolerierbar sind. Ein bekanntes Beispiel betrifft die Vorgaben einer Sicherheitsfirma, die unter anderem auch die Kontrollen an Bahnhöfen übernimmt. Laut der Anforderungen sollten Fingernägel künftig nur noch einfarbig lackiert werden, das Tragen von BHs wurde vorgeschrieben, Männern wurde das Tragen einer Perücke verboten und vieles mehr.

Während einige dieser Regelungen zwar auch von gerichtlicher Seite als sinnvoll erachtet wurden, so konnten andere jedoch nicht standhalten, darunter die Vorgaben bezüglich der Perücken und Fingernagelfarbe.

Durch den Beschluss wurde deutlich, dass gerade die Details solcher und ähnlicher Bestimmungen häufig als Einzelfall betrachtet werden müssen und der Arbeitgeber diesbezüglich keinesfalls das Recht hat, alle Forderungen kompromisslos durchzusetzen. Wie genau der damalige Gerichtsentscheid ablief und welche Punkte sonst noch besprochen wurden, zeigt ein Blick in die freie juristische Datenbank.

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