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Wie funktioniert das mit der Umsatzsteuer?

Steuernews für UnternehmenAls Verbraucher kennen Sie die Umsatzsteuer als Ärgernis beim Einkauf: Auf alles, was Sie einkaufen, müssen Sie zusätzlich zum Kaufpreis Umsatzsteuer zahlen – und das macht Ihren Einkauf immer auch um den entsprechenden Betrag teurer. Als Unternehmer jedoch dürfen Sie die Umsatzsteuer nicht nur an Ihre Kunden weiterreichen, sondern auch die Vorsteuer behalten, die Sie selbst für Ihre Waren und Arbeitsmittel gezahlt haben. Und so funktioniert das genau:

Als Unternehmer weisen Sie auf Ihren Rechnungen nicht nur den Kaufpreis aus, sondern auch die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer, die Sie auf diese Weise von Ihren Kunden erhalten, geben Sie dann an das Finanzamt weiter. Lediglich wenn Sie sich als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz bis zu 17.500 Euro von der Umsatzsteuer befreien lassen, müssen Ihre Kunden keine Umsatzsteuer bezahlen. Sie dürfen diese jedoch dann auch nicht auf Ihren Rechnungen ausweisen und auch die Vorsteuer nicht einbehalten.

Umsatzsteuer: 19 oder sieben Prozent?

Es handelt sich dabei in der Regel um 19 Prozent der Rechnungssumme. Allerdings gibt es einige Waren und Dienstleistungen, für die nur ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent erhoben und abgeführt werden muss.

Dieser ermäßigte Steuersatz gilt zum Beispiel bei

Er gilt auch beim Verkauf von

Welche Waren und Dienstleistungen mit welchem Steuersatz abgerechnet werden müssen, ist übrigens per Gesetz genau festgelegt: Normal sind 19 Prozent. Alles, was mit dem ermäßigten Steuersatz abgerechnet werden muss, steht im Umsatzsteuergesetz § 12 (hier finden Sie die Dienstleistungen) und im Anhang zu § 12 Absatz 2 Nummer 1 und 2 (hier finden Sie eine Übersicht aller Waren).

Die Umsatzsteuerermäßigung ist keine Kann-Leistung: Wenn Sie einen falschen Steuersatz angeben, und sei es auch nur aus Versehen, und dies bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, kann es passieren, dass Sie Rechnungen auch nach Jahren noch korrigieren müssen.

Die Vorsteuer

Als Unternehmer dürfen Sie von der Umsatzsteuer, die Ihre Kunden bezahlen, die Vorsteuer abziehen. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die sie selbst für Ihre Waren und auch Ihre Arbeitsmittel gezahlt haben.

Sie führen also nur die Steuer auf den Mehrwert ab, den sie mit Ihrem Unternehmen geschaffen haben. In der Praxis bezahlen also nur Ihre Kunden als Endverbraucher die Umsatzsteuer. Für Sie hingegen ist es überhaupt kein Unterschied, ob sie sieben Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer erheben, denn Sie dürfen immer nur die Vorsteuer behalten; alles andere bekommt das Finanzamt.

Um das an einem Beispiel festzumachen: Angenommen Sie haben einen Gesamtumsatz von 50.000 Euro im Jahr. Dafür müssen Sie eine Umsatzsteuer von 19 Prozent an das Finanzamt abführen, das wären 9.500 Euro. Von diesen 9.500 Euro dürfen Sie aber die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Vorsteuern abziehen. Das wäre zum Beispiel die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihre Waren oder Arbeitsmittel gezahlt haben.

Wenn Sie etwa Waren im Wert von 25.000 gekauft haben, haben Sie darauf eine Umsatzsteuer von 4.750 Euro gezahlt. Wenn Sie außerdem Arbeitsmittel für 1000 Euro gekauft haben, haben Sie dafür 190 Euro an Umsatzsteuer gezahlt.

Diese 4.940 Euro dürfen Sie nun von den 9.500 Euro abziehen, die Sie ans Finanzamt zahlen müssen. Sie zahlen also nur 4.560 Euro an das Finanzamt.

(Bild: © Bertold Werkmann – Fotolia.de)

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