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ZIM-Förderung: Ab jetzt werden wieder Anträge angenommen

ZIM-Förderung: Zwei Hände mit einem Fragezeichen und einer Glühlampe

ZIM-Förderung: Ab jetzt werden wieder Anträge angenommen - Foto: © Nuthawut - stock.adobe.com

Es ist die Nachricht, auf die der Mittelstand gewartet hat: Die ZIM-Förderung wird wieder aufgenommen. Seit dem 03. August 2022 ist es wieder möglich, Förderanträge für Zuschüsse durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu beantragen. Im Oktober 2021 sahen sich kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen mit einem plötzlichen Antragsstopp konfrontiert. Die Begründung damals: Die Mittel seien erschöpft. Aufgrund des Erfolgs der ZIM-Förderung und der damit verbundenen hohen Nachfrage standen keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung.

Die Regierung Scholz hatte sich auf eine Weiterführung des Programms verständigt. Allerdings war nach dem Aussetzen aufgrund der Flut von Anträgen klar, dass das Förderprogramm erst dann wieder anlaufen würde, wenn der Bundestag den Haushalt für 2022 verabschiedet haben würde. Die Prognosen beliefen sich dabei auf Sommer 2022, was nun so eingetreten ist. Damit endet der knapp 10-monatige Antragsstopp für das Förderprogramm. 700 Millionen Euro stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Damit unterstreicht die rot-grün-gelbe-Koalition den eigenen Anspruch, die Förderung des Mittelstandes zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken. Ursprünglich waren lediglich 550 Millionen Euro vorgesehen.

Allerdings bringt die Wiederaufnahme der Anträge einige Änderungen mit sich. Um zu verhindern, dass das Programm in Zukunft aufgrund zu hoher Nachfrage wieder ausgesetzt wird, hat die Regierung die Rahmenbedingungen angepasst. Sollten zu viele neue Anträge eingehen, behält sich das Ministerium zudem vor, die Zuteilung weiter zu kürzen. Das könne auch bereits eingegangene Anträge betreffen, hieß es. Unternehmen, deren Projekt bereits bewilligt wurde, können erst nach 24 Monaten eine weitere Bewilligung erhalten. Diese Maßnahme gilt auch rückwirkend. Und noch eine Neuerung gibt es: Anträge und alle weiteren Dokumente könnten nun elektronisch eingereicht werden. Vor dem Hintergrund, dass sich die neue Bundesregierung mehr Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben hat, kommt diese Maßnahme wenig überraschend. Die Höhe des Zuschusses beträgt in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 550.000 Euro je Projekt eines Unternehmens.

Der Grund für die Wiederaufnahme der Anträge und somit die Weiterführung des Programms ist jedenfalls eindeutig. Deutsche Firmen genießen international eine große Bekanntheit und ein mindestens genauso hohes Ansehen. „Made in Germany“ ist das weltweite Qualitätsmerkmal schlechthin. Es müssen aber nicht unbedingt immer die Großen sein, denn der Mittelstand trägt mindestens genauso zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei. Mittelständische deutsche Unternehmen sind Meister des globalen Wettbewerbs, aber bisher weitgehend im Verborgenen geblieben. Erstens werden die meisten ihrer Produkte im Herstellungsprozess verwendet oder gehen in das Endprodukt ein. Diese Produkte sind daher für den Endverbraucher unsichtbar. Um die Wirtschaftlichkeit und die Zukunftsfähigkeit dieser Unternehmen langfristig sicherzustellen, verabschiedete der Bund 2015 die ZIM-Förderung.

Dabei handelt es sich um das wichtigste und auch erfolgreichste Zuschussprogramm der deutschen Geschichte. Mehr als 3.000 Projekte wurden durch die Subventionsmaßnahme jedes Jahr staatlich bezuschusst. Ausgezahlt wurden die Mittel aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) seit 2015. Die Summe an Zuschüssen belief sich bis zur Aussetzung auf 2,7 Milliarden Euro. Allerdings profitierten nicht nur Unternehmen davon. Auch Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, die mit den kleinen und mittleren Unternehmen kooperieren, haben einen Anspruch auf die ZIM-Förderung.

Detailliertere Informationen zu Förderungsvoraussetzungen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hier zur Verfügung.

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