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Neue Grundsteuer – was 35 Mio. EigentümerInnen jetzt wissen müssen!

Neue Grundsteuer - was 35 Mio. EigentümerInnen jetzt wissen müssen!

© Andrey Popov - stock.adobe.com

Die Grundsteuer zahlt jeder/jede EigentümerIn – sei es eine natürliche oder juristische Person – und betrifft somit knapp 35 Mio. Personen. Die Steuer ist daher eine der wichtigsten Einnahmequellen in Deutschland. Allerdings wurde diese Einnahmequelle in den letzten Jahren nicht mehr aktualisiert und somit kam es dazu, dass die bestehende Grundsteuerberechnung 2018 für Verfassungswidrig erklärt wurde. Im November 2019 wurde dann beschlossen, dass die neue Grundsteuer-Reform ab 2025 eingeführt werden soll.

Gründe für eine neue Steuerreform

Hauptsächlich war die Ungleichbehandlung in der Grundsteuerberechnung ausschlaggebend für eine neue Reform. So wurde festgestellt, dass die Berechnungen nicht mehr aktuellen Gegebenheiten entsprechen und daher angepasst werden müssen.

Der/Die Steuerpflichtige soll aber unterm Strich nicht mehr zahlen. Im Einzelnen kann es aber zu positiven aber auch negativen Abweichungen kommen.

Warum muss ich mich als EigentümerIn jetzt schon damit beschäftigen?

Ab 2022 beginnt die neue Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Du als EigentümerIn erhältst vom Finanzamt einen Hinweis zur Abgabe der fast 60-seitigen Feststellungserklärung über das elektronische Steuerportal ELSTER. Nach aktuellen Informationen soll dies zwischen Juli und Oktober 2022 passieren. Eine zu späte Abgabe wird wohl bestraft werden. Es ist daher ratsam sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.

Was ändert sich konkret durch die neue Reform?

Das ist letztendlich abhängig vom jeweiligen Bundesland, in dem du lebst. Es besteht die Möglichkeit, dass dein Bundesland eine andere Berechnung und Herangehensweise gewählt hat. Du solltest dir in jedem Fall vorab die folgenden Informationen besorgen:

Allerdings sind die Informationen nicht immer einfach zu finden. Es ist daher ratsam sich frühzeitig um einen Experten zu kümmern.
Allgemein lässt sich sagen, dass die größte Veränderung bei der Berechnung des Einheitswerts passieren wird. Der Einheitswert wird durch den Grundsteuerwert abgelöst. Dieser Grundsteuerwert basiert auf dem normierten Ertragswertverfahren. Der Grundsteuerwert ist daher abhängig von diversen Faktoren, wie bspw. Bodenrichtwert, Nettokaltmiete und der Miet-Niveaustufe.

Die Berechnung der neuen Grundsteuer lautet wie folgt:
Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Die Grundsteuermesszahl wird erst noch durch den Gesetzgeber bekannt gegeben. Die Hebesätze werden wie auch vorher von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen. Es ist jedoch zu erwarten, dass vor allem EigentümerInnen von Mietshäusern mindestens vierstellige Beträge zahlen müssen.

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