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Steuerrücklagen rechtzeitig bilden

Ohne Steuerberater verliert ein Kleinunternehmer schon mal den Überblick über seine Steuerschulden. Vor allem dann, wenn Umsätze und Gewinne stark schwanken. Wie Sie Rücklagen richtig bilden, erfahren Sie hier.

Das Gründer-Portal gruendungszuschuss.de rät, für Steuerrücklagen ein separates Tages- oder Termingeldkonto einzurichten. Darauf überweisen Sie am Monatsende die überschlägig ermittelte Umsatz- und Einkommen-Steuerschuld. Die Berechnung des Betrages sollte laut gruendungszuschuss.de folgende Positionen berücksichtigen:

Die einzelnen Positionen Ihrer Steuerrücklage ermitteln Sie laut gruendungszuschuss.de wie folgt:

Gewerbesteuerpflichtig sind gewerbliche Einzel-Unternehmen und Personen-Gesellschaften ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro sowie alle Kapitalgesellschaften. (uqrl)

(Bild: © Digitalpress – fotolia.de)

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