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Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Ja oder Nein?

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Die betriebliche Altersvorsorge wird seit Jahren als zusätzliche Säule der privaten Altersvorsorge geschätzt. Allerdings überlegen manche Arbeitnehmer, sie noch während der Laufzeit zu kündigen – etwa bei einem finanziellen Engpass. Ist das aber überhaupt machbar?

Fundament der privaten Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Rente und zusätzlichen Maßnahmen wie etwa Fondssparen oder Riesterrente ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) die dritte Säule einer Altersvorsorge, die gesetzliche und private Maßnahmen bündelt. Sie lohnt sich für den Arbeitnehmer besonders dann, wenn sich der Arbeitgeber daran beteiligt.

Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber?

Der ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen, kann allerdings selbst eine Anlageform wählen:

  1. Ein Pensionsfonds,
  2. Eine Direktversicherung oder
  3. Eine Pensionskasse

Keine Verpflichtung besteht seitens des Arbeitgebers, sich finanziell an der betrieblichen Altersvorsorge seines Angestellten zu beteiligen.

Das sind die Vorteile für Arbeitnehmer:

Die Tatsache, dass die Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge während der Ansparphase vom Brutto-Einkommen abgehen, macht sie für den Arbeitnehmer zunächst attraktiv:

Denn so reduzieren sich die Sozialabgaben wie Kranken- oder Pflegeversicherung. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Erträge aus der bAV erst mit Beginn ihrer Auszahlung versteuert werden. Der Arbeitnehmer kann mit geringeren Steuerbelastungen rechnen, denn: Im Alter ist der Steuersatz meistens niedriger als während der Erwerbsjahre.

Das sind die Vorteile für Arbeitgeber:

Aber auch für den Arbeitgeber bringt eine betriebliche Altersvorsoge Vorzüge mit sich: So sinkt seine Steuerbelastung, da die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Zudem spart auch das Unternehmen Sozialversicherungsbeträge – das senkt die Lohnnebenkosten. Dazu kommen eine Reihe von nicht-monetären Vorteilen:

Eine bAV kann dafür sorgen, dass sich die Mitarbeiter eher mit dem Unternehmen identifizieren und zu einer Erhöhung der Mitarbeitermotivation führen. Insgesamt verschafft eine bAV dem Unternehmer einen Imagegewinn.

Die Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge:

Auf der anderen Seite stehen die Nachteile einer betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer. So wird der Netto-Auszahlungsbetrag um anfallende Sozialabgaben gekürzt:

Von den Rentenauszahlungen werden Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge abgezogen, die die Auszahlungssumme deutlich schmälern. Für viele Arbeitnehmer kann sich eine bAV so zu einer Milchmädchenrechnung entwickeln. Fällt das erst nach Abschluss einer bAV auf, steht oft die Frage im Raum, ob eine solche Versicherung gekündigt werden kann oder nicht.

Betriebliche Altersvorsorge kündigen – ja oder nein?

Aufgrund der Regelungen des Gesetzgebers gibt es hier ein klares „Nein“ – eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht möglich. Es ist eindeutig vorgesehen, dass die Einzahlungen in eine bAV grundsätzlich für die Altersvorsorge verwendet werden müssen und daher erst mit dem Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden.

Ausnahmen seitens der Versicherer sind möglich – allerdings lohnt sich eine Kündigung für den Arbeitnehmer in der Regel kaum, da sich der Staat die Steuervorteile aus der Ansparphase zurückholt. Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist wenig sinnvoll.

Alternative: betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen

Der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen. Hier bleiben die zukünftigen Verluste durch die im Rentenalter anfallenden Sozialversicherungsbeiträge gering, allerdings fällt auch die spätere Betriebsrente geringer aus.

Arbeitnehmer können auch den Vertrag auf sich umschreiben lassen und selbst weiterführen. Zumindest auf diesen Teil des angesparten Geldes werden dann bei der Auszahlung keine Sozialabgaben fällig.

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