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Während die Regierungsparteien über die Zukunft der gesetzlichen Rente ringen, handeln vorausschauende Unternehmen bereits: Mit einer attraktiven betrieblichen Altersvorsorge (bAV) schaffen sie Vertrauen und Sicherheit für ihre Mitarbeitenden – ein entscheidender Pluspunkt im Wettbewerb um Fachkräfte. In Zeiten wachsender Unsicherheit rund um die staatliche Rente zählt mehr denn je, was Arbeitgeber zusätzlich bieten. Wer qualifizierte Mitarbeitende binden möchte, braucht mehr als nur ein gutes Gehalt. Eine verlässliche bAV wird zum echten Argument. Nachfolgend lesen Sie, wie Unternehmen die aktuelle Rentendiskussion gezielt für sich nutzen können – und worauf es bei der bAV wirklich ankommt.

Warum sich die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter lohnt

Die gesetzliche Rente allein reicht heute oft nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Deshalb setzen viele Menschen auf zusätzliche private Vorsorge. Was dabei oft übersehen wird: Auch Arbeitgeber können aktiv zur Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter beitragen – und das bringt gleich mehrere Vorteile mit sich.

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Das kann das zu versteuernde Einkommen spürbar senken und bietet damit einen finanziellen Vorteil. Gleichzeitig bleibt der Aufwand für Beschäftigte minimal: Die gesamte Abwicklung übernimmt der Arbeitgeber. So profitieren Mitarbeitende nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch und sichern sich mit der bAV eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Rente.

Betriebliche Altersvorsorge als strategischer Vorteil im Wettbewerb um Talente

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist allerdings nicht nur für Mitarbeiter ein Gewinn, sondern auch für Arbeitgeber. Sie können damit gezielt Fachkräfte ansprechen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig die langfristige Bindung ihrer Teams stärken. Vor allem im Mittelstand zählt die bAV zu den wirksamsten Instrumenten zur Mitarbeiterbindung. Studien zeigen: Rund 68 Prozent der Beschäftigten schätzen dieses Angebot besonders hoch ein. Vor allem jüngere Generationen, die mit unsicheren Zukunftsperspektiven konfrontiert sind, achten zunehmend auf Zusatzleistungen wie die Betriebsrente. Als Teil eines modernen Vergütungspakets kann die bAV daher ein entscheidender Pluspunkt sein, um qualifizierte Bewerber zu überzeugen und bestehende Mitarbeiter langfristig zu halten.

Betriebliche Altersvorsorge: Kostenvorteile für Unternehmen clever nutzen

Unternehmen, die keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten, müssen oft mit höheren Gehältern um qualifizierte Fachkräfte konkurrieren. Eine gut gestaltete bAV bietet hier nicht nur einen attraktiven Mehrwert für Mitarbeitende, sondern auch finanzielle Vorteile für Arbeitgeber. Durch die sogenannte Entgeltumwandlung lassen sich die Lohnnebenkosten spürbar senken: Für jeden Euro, der in die betriebliche Rente fließt, sparen Arbeitgeber rund 20 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen.

Besonders interessant ist dabei die versicherungsfreie Form der Betriebsrente über eine pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK). Hier verbleiben die Beiträge der Mitarbeiter im Unternehmen, was die direkten Lohnaufwendungen reduziert und gleichzeitig die Liquidität verbessert. Da diese Beiträge nicht extern verlagert, sondern schlichtweg im Unternehmen verbleiben, lassen sie sich ohne Restrikitionen und gewinnsteigernd einsetzen – ohne Einschränkungen durch Versicherungsaufsicht, Verpfändungspflichten oder strenge Anlagevorschriften.

Ein zusätzlicher Vorteil: Dotierungen an die steuerlich verbundene Unterstützungskasse gelten als Betriebsausgaben und senken damit unmittelbar die Steuerlast – und das ohne die Liquidität zu belasten. Darüber hinaus müssen Verpflichtungen aus der pdUK nicht bilanziert werden (gemäß Art. 28 EGHGB), was die Bilanz entlastet und Spielraum für unternehmerisches Handeln schafft.

Rechtliche Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge: Was Arbeitgeber wissen müssen

Seit 2002 haben Beschäftigte einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine entsprechende Möglichkeit anzubieten und seine Mitarbeiter aktiv über dieses Angebot zu informieren. Kommen Arbeitgeber dieser Informations- und Umsetzungspflicht nicht nach, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zu Klagen auf Nachzahlung und Schadenersatz. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde dieser Anspruch 2018 weiter ausgebaut. Seither müssen Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsverträgen mindestens 15 Prozent Zuschuss zum umgewandelten Entgelt leisten – allerdings nur im Rahmen versicherungsförmiger Durchführungswege. Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK) gilt diese Zuschusspflicht ausdrücklich nicht.

Falls Unternehmen ihrer Zuschusspflicht bisher nicht nachgekommen sind, können Mitarbeiter im Nachhinein eine entsprechende Zahlung verlangen. Neben rechtlichen Risiken hat eine ablehnende Haltung gegenüber der bAV auch Auswirkungen auf die Unternehmenskultur. Insbesondere das Vertrauen der Belegschaft kann nachhaltig beschädigt werden. Dabei bietet das BRSG auch Vorteile: Unternehmen profitieren von Steuererleichterungen, attraktiven Fördermöglichkeiten für Geringverdiener sowie Sozialabgabenfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen. Wer als Arbeitgeber auf betriebliche Altersvorsorge setzt, positioniert sich nicht nur rechtlich sicher, sondern auch als moderner, verantwortungsvoller und attraktiver Arbeitgeber.

Klaus Tenbrock

Klaus Tenbrock, Geschäftsführer der praemium Gruppe, verbindet mit seinem Easy-Konzept gezielte Mitarbeiterbindung mit nachhaltiger Gewinnsteigerung. Sein Ansatz basiert auf der Kombination von Nettolohnoptimierung und der pauschaldotierten Unterstützungskasse – einer Lösung, die Unternehmen hilft, Liquidität zu steigern und zeitgleich die Arbeitgeberattraktivität zu steigern.

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