Mitarbeiter unter Überwachung: Was Arbeitgeber dürfen – und was nicht
Kameras am Arbeitsplatz, Tracking-Software im Homeoffice, Standortdaten im Firmennetzwerk: Die technische Überwachung von Beschäftigten nimmt zu. Doch Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Mitbestimmung setzen Arbeitgebern enge rechtliche Grenzen - Verstöße können teuer werden.
Felix Schneider9. Februar 2026

Danke für einen überaus gelungenen Beitrag, vor allem kommt sehr gut rüber, dass Optimierungen für LLMs/KI Suchen eben nicht losgelöst…
Stark. Ich hab vor Kurzem angefangen, mich mit dem Thema Schilddrüse zu beschäftigen. Wusste nicht, dass ein erhöhter TSH-Wert so…
Der Punkt mit den mindestens 60 Prozent gewerblicher Nutzung, damit ein Wohnhaus als Gewerbeimmobilie zählt, war mir so nicht klar.…