Das Brandenburgische Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel will heute Vormittag um 10 Uhr sein Urteil im Rechtsstreit um die Rabatt-App „Lidl Plus“ verkünden. Hinter der Klage (AZ 6 UKl 2/25) steht die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die dem Discounter vorwirft, mit seinen ausschließlich über die App verfügbaren Preisnachlässen bestimmte Kundengruppen zu diskriminieren. Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung für den gesamten Lebensmitteleinzelhandel, denn zahlreiche Supermarktketten und Discounter setzen mittlerweile auf digitale Bonusprogramme. Ob solche exklusiven Smartphone-Rabatte rechtlich zulässig sind, könnte durch die heutige Entscheidung erstmals höchstrichterlich eingeordnet werden. Vergleichbare Verfahren gegen andere Händler beschäftigen bereits den Bundesgerichtshof.
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Wer kein Smartphone hat, zahlt mehr
Im Kern geht es um die Frage, ob digitale Sonderangebote bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch ausgrenzen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband argumentiert, dass insbesondere ältere Menschen, Personen mit Behinderungen sowie Minderjährige durch die exklusiven App-Rabatte benachteiligt werden. Diese Gruppen seien häufig nicht in der Lage, die nötigen Geräte oder Anwendungen zu bedienen – oder dürften dies aus rechtlichen Gründen gar nicht.
Wer also ohne Smartphone an der Kasse steht, muss für identische Produkte den vollen Preis bezahlen. Genau darin sehen die Verbraucherschützer eine unzulässige Ungleichbehandlung. Die Klage richtet sich zwar konkret gegen Lidl und dessen „Lidl Plus“-Programm, betrifft aber ein Geschäftsmodell, das inzwischen branchenweit verbreitet ist.
Ähnliche Klagen gegen Netto und Penny gescheitert
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat nicht nur Lidl ins Visier genommen. Auch gegen die Discounter Netto und Penny, die ebenfalls eigene Rabatt-Apps betreiben, wurden vergleichbare Verfahren angestrengt. Beide Klagen scheiterten jedoch vor Gericht – unter anderem mit der Begründung, dass ausreichende Nachweise für die behauptete Diskriminierung fehlten.
Allerdings sind diese Urteile noch nicht rechtskräftig. In beiden Fällen wurde die Revision zugelassen, sodass sich nun der Bundesgerichtshof mit der grundsätzlichen Frage auseinandersetzen muss. Ein konkreter Verhandlungstermin in Karlsruhe steht bislang noch nicht fest. Die heutige Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts im Fall Lidl könnte daher auch für die laufenden Revisionsverfahren richtungsweisend sein.
Minimale Ersparnis trotz großer Versprechen
Doch wie viel bringen die umstrittenen Rabatt-Apps den Verbrauchern tatsächlich? Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Smhaggle fällt die Ersparnis erstaunlich gering aus: Über alle Händler hinweg liegt sie im Durchschnitt bei gerade einmal ein bis zwei Prozent der Gesamtausgaben. Konkret bedeutet das bei einem Einkauf von 100 Euro: Mit der Kaufland Card spart man durchschnittlich 2,29 Euro, bei Rewe lediglich 82 Cent und bei Penny sogar nur 75 Cent.
Aldi geht bewusst einen anderen Weg und bietet keine derartigen Bonusprogramme an. Andreas Riekötter vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln beobachtet zunehmende Ermüdungserscheinungen bei den Nutzern: „Die meisten Menschen möchten nicht zehn oder 20 verschiedene Apps verwalten, um Rabatte zu sammeln.“ Durchschnittlich hätten Verbraucher 4,2 Händler-Apps auf ihrem Smartphone installiert – echte Treue erzeuge das kaum. „Für den Kunden zählt am Ende häufig der beste Preis und nicht die Zugehörigkeit zu einem einzelnen Treueprogramm“, so Riekötter.
Mehr kaufen statt wirklich sparen
Die Rabatt-Apps verändern nicht nur die Preiswahrnehmung, sondern auch das Konsumverhalten der Nutzer erheblich. Einer Erhebung zufolge geben 66 Prozent der App-Nutzer an, dass digitale Sonderangebote ihre Kaufentscheidungen zumindest gelegentlich steuern. Noch deutlicher: 61 Prozent haben ihr Einkaufsverhalten gezielt angepasst, um von Vergünstigungen zu profitieren.
Besonders bedenklich erscheint ein weiterer Befund: 67 Prozent der Befragten räumten ein, in den vergangenen zwei Jahren zusätzliche Produkte gekauft zu haben, nur um weitere Rabatte oder Boni freizuschalten. Statt tatsächlich Geld zu sparen, greifen viele Verbraucher also häufiger zu als geplant. Ob die Apps die Kundenbindung langfristig stärken, ist laut einer Analyse des IFH Köln ebenfalls zweifelhaft – denn viele Nutzer wechseln schlicht zum jeweils günstigsten Anbieter.
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