Viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten innerhalb der Räumlichkeiten eine gemeinschaftlich nutzbare Büroküche. Den Haken daran dürften viele kennen, die beispielsweise mal in einer WG gewohnt haben. Denn: Nicht selten verursacht die gemeinsame Nutzung jede Menge Schmutz und Unordnung – für die sich niemand zuständig fühlt. Kein Wunder, da das persönliche Empfinden im Hinblick auf Ordnung und Sauberkeit sich jeweils stark unterscheidet. Oft ist nicht klar, wer überhaupt eigentlich für das Putzen in der Büroküche verantwortlich ist. Und wer hat schon Lust, den anderen hinterherzuräumen? Doch wird zu lange nichts gegen diese Zustände gemacht, kann es eklig werden – und unhygienisch. Was das Recht dazu sagt und wer tatsächlich anpacken muss, das verraten wir dir hier.
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Die Küche putzen: Wie sieht es rechtlich aus?
Zunächst einmal gilt: Die Büroküche putzen muss immer derjenige, der laut Arbeitsvertrag dafür zuständig ist. Der Arbeitgeber kann theoretisch extra eine Person zum Putzen und Aufräumen der Küche einstellen – in der Regel fehlt eine solche Person allerdings.
Gibt es also keine Person, die arbeitsvertraglich für das Putzen und Aufräumen der Küche verantwortlich ist, dann könnte der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Er kann einen oder mehrere Mitarbeiter zum Putzen der Büroküche bestimmen. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich bestimmen, welche Art von Leistungen Arbeitnehmer zu erledigen haben. Aber auch hier gelten Einschränkungen: Ein Arbeitnehmer darf nicht zu geringer qualifizierten Tätigkeiten herangezogen werden, als sein Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag es vorsehen. Somit stößt das Weisungsrecht an seine Grenzen.
Im Endeffekt ist jeder Mitarbeiter im Rahmen der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht selbst dafür verantwortlich, die Büroküche sauber zu halten.
Was bei Unordnung nicht hilft
Die Ausgangssituation ist also: Obwohl theoretisch jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, die Küche möglichst sauber zu halten, packt praktisch trotzdem kaum einer an. Wenn alle zuständig sind, ist keiner zuständig. Daher helfen auch nett gemeinte „Reminder“ wie ein „Bitte räumen Sie Ihr Geschirr nach dem Gebrauch in die Spülmaschine und entfernen Sie selbst verursachte Verschmutzungen“ oft nicht aus.
Wer die Maschine anstellen soll, wer sie wieder ausräumen soll, das bleibt auch dann noch unklar. Auch Sprüche auf dem Whiteboard oder auf Zetteln in Richtung „Bitte hinterlassen Sie den Raum sauber, der nächste dankt es Ihnen“ helfen kaum, wenn alle erst kurz vor Feierabend Ihr Geschirr nur schnell loswerden wollen um dann den Bus zu erwischen oder die Kinder abzuholen.
Diese Regeln können für Ordnung sorgen
Das Problem lässt sich durch das Aufstellen von klaren Regeln seitens des Arbeitgebers lösen. Ohne Regeln funktioniert – vor allem bei einem größeren Team – gar nichts. So könnten folgende Regeln helfen:
- Jeder räumt das Geschirr, das er verwendet, selbst auch wieder weg.
- Geschirr sollte nicht in der Spüle zwischengelagert werden.
- Bei einer vollen Spülmaschine stellt die Person sie an, die als letzte etwas hineingestellt hat.
Weil sich nicht alle Aufgaben mit wenig Aufwand erledigen lassen (etwa das Ausräumen der Spülmaschine), kann es teils sinnvoll sein, diese Aufgaben nach einer Reihenfolge an die Mitarbeiter zu vergeben. Damit wären alle der Reihe nach einmal dran, bis es wieder von vorne los geht. Eine andere Idee: Wer eine Aufgabe erledigt hat, trägt dies auf einer öffentlichen Liste ein. Wer fünf Mal etwas erledigt hat, bekommt eine kleine „Belohnung“, beispielsweise eine Tafel Schokolade.
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