Für viele Arbeitgeber war es bisher ein bewährter Automatismus: Kündigt ein Mitarbeiter oder wird ihm gekündigt, greift die Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag. Der Beschäftigte geht sofort nach Hause, der Dienstwagen bleibt auf dem Firmenhof. Doch genau diesem Standard-Prozedere hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 25. März 2026 einen Riegel vorgeschoben. Was das wegweisende Urteil für Ihr Unternehmen bedeutet.
Ein aktuelles Urteil aus Erfurt (Az. 5 AZR 108/25) erschüttert die gängige HR-Praxis in Deutschland: Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen verstoßen gegen das AGB-Recht (§ 307 BGB) und sind damit nichtig. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass Arbeitnehmer ein grundsätzliches Recht darauf haben, bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist beschäftigt zu werden.
Der Auslöser: Dienstwagen-Entzug nach Eigenkündigung
Hintergrund des Grundsatzurteils ist die Klage eines Vertriebs-Gebietsleiters aus Niedersachsen. Nachdem er sein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt hatte, stellte ihn das Unternehmen unter Fortzahlung des Gehalts sofort frei und forderte den Firmenwagen zurück, den der Mann auch privat nutzen durfte.
Die Firma berief sich dabei auf eine Standardklausel im Arbeitsvertrag, die eine sofortige Freistellung „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung gleich von welcher Seite“ erlaubte. Der Mitarbeiter wehrte sich gegen den Entzug des Fahrzeugs und forderte eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von mehreren Hundert Euro monatlich.
Die Entscheidung: Beschäftigungsanspruch schlägt Standardklausel
Die obersten Arbeitsrichter gaben dem Kläger in den wesentlichen Punkten Recht. Ihre Begründung:
- Eine pauschale Freistellungsklausel benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen.
- Eine sofortige Freistellung kann handfeste Nachteile für Beschäftigte haben – vom Verlust wichtiger Branchenkontakte bis hin zum Wegfall von geldwerten Vorteilen wie dem Dienstwagen.
- Das generelle Interesse des Unternehmens, einen kündigenden Mitarbeiter fernzuhalten, reicht allein nicht aus, um diesen sogenannten Beschäftigungsanspruch auszuhebeln.
(Hinweis zum Verfahrensstand: Da die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, noch prüfen muss, ob das Unternehmen im konkreten Einzelfall womöglich doch triftige, individuelle Gründe für die Freistellung hatte, wurde der Fall zur erneuten Verhandlung nach Hannover zurückverwiesen.)
Wann Sie Mitarbeiter weiterhin freistellen dürfen
Das Urteil bedeutet kein absolutes Freistellungsverbot. Als Arbeitgeber dürfen Sie Mitarbeiter nach einer Kündigung weiterhin nach Hause schicken – allerdings nur, wenn Sie im konkreten Einzelfall überwiegende und schützenswerte betriebliche Interessen nachweisen können.
Dazu zählen beispielsweise:
- Eine akute Gefahr, dass Geschäftsgeheimnisse an die Konkurrenz verraten werden.
- Eine drohende Schädigung des Unternehmens oder massive Störung des Betriebsfriedens.
- Ein schwerwiegender Vertrauensbruch.
3 Praxis-Tipps: Ihre To-dos als Arbeitgeber
Dieses Urteil betrifft Millionen bestehender Arbeitsverträge. Um teure Schadensersatzforderungen (etwa für entgangene Dienstwagen-Nutzung) zu vermeiden, sollten Geschäftsführungen und HR-Abteilungen jetzt handeln:
- Vertrags-Templates prüfen: Entfernen Sie pauschale Freistellungs-Automatismen aus allen neuen Arbeitsverträgen. Lassen Sie bestehende Standardverträge von Ihrem Rechtsbeistand auf Aktualität prüfen.
- Freistellungen sauber dokumentieren: Wenn Sie künftig einen Mitarbeiter freistellen, müssen Sie die konkreten, individuellen betrieblichen Gründe dafür rechtssicher dokumentieren. Der bloße Verweis auf die Kündigung reicht nicht mehr.
- Aufhebungsverträge nutzen: Wollen Sie einen reibungslosen und sofortigen Cut, ist der einvernehmliche Aufhebungsvertrag das Mittel der Wahl. Hier können Freistellung und die Rückgabe von Sachbezügen (wie dem Dienstwagen) rechtssicher und beidseitig vereinbart werden.




Danke für einen überaus gelungenen Beitrag, vor allem kommt sehr gut rüber, dass Optimierungen für LLMs/KI Suchen eben nicht losgelöst…
Stark. Ich hab vor Kurzem angefangen, mich mit dem Thema Schilddrüse zu beschäftigen. Wusste nicht, dass ein erhöhter TSH-Wert so…
Der Punkt mit den mindestens 60 Prozent gewerblicher Nutzung, damit ein Wohnhaus als Gewerbeimmobilie zählt, war mir so nicht klar.…