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Kommen Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit oder erreicht die Krankmeldung den Chef zu spät, kann schon mal eine Abmahnung drohen. Das kann nicht nur das Arbeitsverhältnis zwischen Angestellten und Arbeitgeber beeinträchtigen, sondern auch weitreichende Konsequenzen für die Karriere haben. Zurecht wird sie als „gelbe Karte“ vor der Kündigung daher von vielen Arbeitnehmern gefürchtet. Was genau eine Abmahnung ist, welche Folgen sie hat und wie sich das zerrüttete Verhältnis auf der Arbeit wieder kitten lässt, verraten wir dir hier.

Mehr rund um das Thema Arbeitsrecht findest du am Ende dieses Beitrags.

Darum handelt es sich bei der Abmahnung

Grundsätzlich dient eine Abmahnung als Warnung an den Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber hat Fehlverhalten festgestellt, das der Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr begehen soll. Zusätzlich zur „Warnfunktion“ hat die Abmahnung auch eine dokumentierende Funktion. Ist etwas falsch gelaufen, wird der Fehler abgespeichert und kann später als Beweis dafür gelten, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten vernachlässigt hat.

Daher sollten Abmahnungen auch immer schriftlich erfolgen – bei einer mündlichen Abmahnung können Zeugen erforderlich sein, welche die Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Kündigung bestätigen können. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen wie Straftaten zulasten des Arbeitgebers – etwa, wenn der Mitarbeiter aus der Kasse geklaut hat – entfällt die Abmahnung als Voraussetzung dafür.

Welche Gründe hat eine Abmahnung normalerweise?

Die Gründe für Abmahnungen können vielfältig sein, meist handelt es sich allerdings schlichtweg um Arbeitszeitverstöße. Darunter fallen beispielsweise Zuspätkommen und falsch erfasste Arbeitszeit. Auch, wenn Krankmeldungen nicht rechtzeitig oder sogar gar nicht eingereicht wurden, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen.

Auch eine nicht korrekt durchgeführte oder den Anforderungen nicht entsprechende Kilometer-Abrechnung kann mitunter schon mal zu einer Abmahnung führen. Und wer im Büro am Rechner nicht vorsichtig ist, kann für private E-Mails, die über den Dienstaccount verschickt wurden, oder „auffällige“ Einträge in der Browser-Historie mit einem Mahnschreiben abgestraft werden.

Was Arbeitgeber beachten müssen: Eine Abmahnung muss immer verhaltensbedingte Gründe haben – das heißt auch, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten ändern können muss, damit die Abmahnung gerechtfertigt ist. Das gilt beispielsweise auch für krankheitsbedingte Symptome wie ständiges Husten oder zittrige Hände.

Immer fragen: Ist die Abmahnung auch verhältnismäßig?

Bei Zuspätkommen handelt es sich zwar grundsätzlich um einen zulässigen Grund für eine Abmahnung, doch eben weil die Abmahnung die „gelbe Karte“ repräsentiert, ist dieses Werkzeug in einigen Fällen auch unverhältnismäßig. Vor allem dann, wenn eigentlich ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, lohnt es sich, zunächst in den direkten Austausch zu gehen und nach den Ursachen für den Fehler zu suchen. Eventuell gibt es plausible oder private Erklärungen dafür – möglich ist alles. So können insbesondere auch persönliche Probleme wie eine Scheidung oder ein verstorbenes Familienmitglied dafür sorgen, dass die Arbeit derzeit nicht so gut funktioniert wie vorher.

Ich habe eine Abmahnung erhalten – was jetzt?

Was nach dem Erhalt der Abmahnung kommt, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob man sie selbst für gerechtfertigt hält. Ist das der Fall, dann ist erst einmal eine ordentliche Entschuldigung angebracht. Was man auf keinen Fall tun sollte: Streit anfangen, direkt mit rechtlichen Mitteln drohen. Besser ist es, erst einmal in sich zu gehen und möglicherweise einzuräumen, dass man einen Fehler begangen hat, der sich aber nicht wiederholen wird.

Fühlt sich die Abmahnung ungerecht an – etwa, weil sie erst Monate später kommt – verhält es sich zunächst ähnlich. Bloß keinen Streit anfangen und erstmal die Ruhe bewahren, denn wenn der Arbeitgeber einen ohnehin schon loswerden will, sollte man ihm nicht noch mehr Gründe geben. Im zweiten Schritt kann es ratsam sein, denn Betriebs- oder Personalrat einzuschalten und um Unterstützung zu bitten.

Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?

Möchte man sich gegen die Abmahnung wehren, gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens kann man eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen schreiben. Diese wird permanent in die Personalakte aufgenommen. Wird die Personalakte dann beispielsweise bei einer internen Bewerbung auf eine andere Stelle gelesen, kann die verantwortliche Person sich dann selbst ein Bild der Situation machen.

Möglichkeit Nummer zwei ist eine außergerichtliche Aufforderung, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen. Folgt der Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht, kann der Arbeitnehmer noch immer beim Arbeitsgericht klagen.

Möglicherweise ist es allerdings ratsamer, zunächst nichts dagegen zu unternehmen – etwa, wenn zu erwarten ist, dass eine Kündigung erfolgt, die auf der Abmahnung beruht. Kann man die Abmahnung später vor Gericht als hinfällig erklären lassen, dann wird auch der Kündigungsgrund zunichte gemacht – so erhöht sich die Chance, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.

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