Als Arbeitnehmer ist man grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Doch ab und an kann es eben doch passieren, dass Streiks den Verkehr lahmlegen oder man einfach nur mal verschlafen hat. Nicht immer liegt die Schuld bei einem selbst, doch das interessiert viele Arbeitgeber herzlich wenig. Dabei gibt es ganz klar auch Situationen, in denen es gerechtfertigt ist, dass man zu spät zur Arbeit erscheint. Das heißt allerdings bei weitem nicht, dass man einfach zu jedem möglichen Anlass zu spät kommen darf. Wie genau Pünktlichkeit und Verspätungen geregelt sind, erfährst du hier.
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Nicht alle Chefs pochen immer darauf, dass man pünktlich zu bestimmten Uhrzeiten auf der Matte steht – viele aber schon. Dass auf Pünktlichkeit Wert gelegt wird, unterstreichen manche sogar mit Mahnungen. Das ist ihr gutes Recht, denn das sogenannte „Wegerisiko“ liegt immer beim Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass du selbst für eine rechtzeitige Anreise sorgen musst – unabhängig davon, ob Bahnstreiks, Staus oder schlechtes Wetter die Ursache deiner Verspätung sind. Auch wenn äußere Umstände manchmal unvermeidbar erscheinen, ändert das nichts an deiner Pflicht, pünktlich zu sein. Wir halten also zunächst fest, dass Pünktlichkeit auch im eigenen Interesse von Arbeitnehmern liegt. Doch welche Folgen kann Unpünktlichkeit für Arbeitnehmer haben?
Welche Konsequenzen drohen bei einer Verspätung?
Wenn du zu spät zur Arbeit kommst, kann das verschiedene Konsequenzen haben. Hier sind die wichtigsten:
- Gehaltsabzug: Da du erst ab dem Zeitpunkt bezahlt wirst, an dem du tatsächlich arbeitest, kann dein Arbeitgeber nach dem § 326 BGB dir das Gehalt für die versäumte Zeit kürzen. Schließlich hast du in dieser Zeit keine Leistung erbracht.
- Abmahnung: Kommt es häufiger vor, dass du zu spät erscheinst, kann dein Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Diese dient als Warnung und kann bei wiederholtem Fehlverhalten sogar zu einer Kündigung führen.
- Kündigung: In extremen Fällen – etwa bei ständigen Verspätungen trotz mehrfacher Abmahnung – kann dein Arbeitgeber sogar eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn dein Zuspätkommen den Betriebsablauf erheblich stört.
Zu spät auf der Arbeit – aber gerechtfertigt?
Tatsächlich: In einigen Fällen kann eine Verspätung auch entschuldigt werden. Ein Beispiel sind außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb deiner Kontrolle liegen. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen oder plötzliche Verkehrssperrungen ohne Vorwarnung. Das passiert allerdings eher selten. Andere, deutlich häufigere Ereignisse wie ein Bahnstreik oder ein Stau hingegen zählen nicht dazu. Solche Ereignisse sind einigermaßen vorhersehbar und durchaus nicht ungewöhnlich, weswegen Arbeitnehmer in der Pflicht stehen, entsprechend vorzusorgen. Ausreden sehen Chefs übrigens überhaupt nicht gerne: Natürlich kannst du erzählen, dass die Kinder zu lange zum Anziehen gebraucht haben oder dass der Wecker aus irgendeinem Grund nicht geklingelt hat. Doch besser ist es, ehrlich zu sein und sich für die späte Ankunft zu entschuldigen.
So sorgst du für Verspätungen vor
Falls du merkst, dass du nicht rechtzeitig zur Arbeit kommst, solltest du deinen Arbeitgeber sofort informieren. Eine kurze Nachricht oder ein Anruf reichen schon, um zu zeigen, dass man verantwortungsbewusst handeln möchte und Missverständnisse somit vermeiden will. In manchen Fällen sind Arbeitgeber dann sogar kulant und sehen von einer Mahnung oder ähnlichem ab. Verspätungen können schließlich jedem mal passieren – auch Arbeitgeber sind nur Menschen. Fazit: Dass man mal zu spät auf der Arbeit erscheint, kann jedem passieren. Doch es liegt immer in der Verantwortung des Arbeitnehmers, diese zu vermeiden. Daher solltest du immer genügend Zeit am Morgen einplanen, um etwaigen Hürden wir Staus oder Bahnausfällen immer einen Schritt voraus zu sein. Sollte es doch so kommen, dass man zu spät da ist, kann man den Arbeitgeber auch auf dem Hinweg bereits darüber informieren und somit Ärger und Stress vermeiden.
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