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Informationen zur BetriebshaftpflichtversicherungArbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über arbeitsschutzrelevante Gesetze und Regelungen zu informieren. Für bestimmte Informationen ist ein Aushang verpflichtend. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter per Aushang über neue gesetzliche Pflichten informieren, berichtet business-wissen.de. Demnach sollten Unternehmer folgende Punkte beachten, um der Aushangpflicht nachzukommen:

  • Der Aushang muss so platziert sein, dass ihn die Arbeitnehmer mühelos sehen können.
  • Die Inhalte müssen auf dem aktuellen Stand sein.
  • Bei mehreren Stockwerken oder in Großbetrieben muss in jedem Stockwerk oder Betriebsteil ein Aushang erfolgen.

Kommen Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, habe dies Folgen. Zum Beispiel mache sich der Arbeitgeber bei einer nicht ausgehängten Regelung schadensersatzpflichtig, wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommt.

Ein Verstoß gegen die Pflicht könnte gemäß den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden, so business-wissen.de. (uqrl)

Welche Gesetze von der Aushangpflicht betroffen sind, können Sie unter dem untenstehenden Link nachlesen:

www.business-wissen.de

(Bild: © iStockphoto.com)

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3 Comments

  • Bernd sagt:

    Daran denken Unternehmer eher zuletzt. Beim Arbeitsschutz denke ich zuerst daran, dass meine Mitarbeiter die richtige Kleidung tragen. Dass die Fluchtwege gekennzeichnet sein müssen, das habe ich mit zuletzt erledigen lassen.

  • Torben sagt:

    Noch ergänzend zur Entschärfung: die 2500 Euro sind keine festes Bußgeld sondern das höchste Bußgeld laut Gesetz. Da geht normalerweise aber nicht los, sondern so im hunderter Bereich. Klar, dennoch teuer,…

  • Oliver W. sagt:

    Gut zu wissen! Ich dachte, eswürde ausreichen, Änderungen in einer Versammlung mitzuteilen, wie wir es bisher gemacht haben. Ab sofort gibt es bei uns auch aktuelle Aushänge!

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