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Werbeslogans rechtlich schützen: So meldet man eine Marke an

Was ist urheberrechtlich geschützt?Werbeslogans haben eine wichtige Funktion. Gute Slogans sorgen dafür, dass die jeweiligen Unternehmen mit ihren Produkten in der heutigen, reizüberfluteten Werbewelt genügend Aufmerksamkeit bekommen. Ein guter Spruch ist kurz und prägnant und lässt das entsprechende Unternehmen oder Produkt aus der Masse der Angebote herausstechen. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein erfolgreicher Slogan von anderen Unternehmen kopiert wird.

Der gewerbliche Rechtsschutz hält verschiedene gesetzliche Regelungen bereit, die für einen Schutz von Werbeslogans in Frage kommen.

Relevant sind dabei vor allem das Marken- und das Wettbewerbsrecht. Aber auch nach dem Urheberrecht könnten Werbeslogans rechtlichen Schutz genießen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den einzelnen juristischen Feldern und ihrer Bedeutung für Werbeslogans:

  1. Urheberrecht
  2. Wettbewerbsrecht
  3. Markenrecht

1. Werbeslogans und das Urheberrecht

2. Werbeslogans und das Wettbewerbsrecht

3. Werbeslogans und das Markenrecht

Fazit: Schutz in allen 3 Rechtsgebieten ist möglich!

Theoretisch kann ein Werbeslogan nach allen drei angesprochenen Gesetzen rechtlich geschützt werden. Interessanterweise hat ein langer Slogan größere Chancen, urheberrechtlich geschützt zu sein, während ein kurzer Slogan mehr Chancen hat, wettbewerbs- und/oder markenrechtlichen Schutz zu genießen.

Wenn Sie Ihren Werbeslogan schützen lassen wollen, so sollten Sie kein Risiko eingehen und den sichersten Weg wählen, indem Sie Ihren Slogan beim Deutschen Patent- und Markenamt ins Markenregister eintragen lassen. Erst dann können Sie sicher sein, dass Ihr Slogan tatsächlich rechtlich geschützt ist.

(Hinweis: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres wissenschaftlichen Mitarbeiters, Herrn Daniel Huber, erstellt.)

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