Eine fristlose Kündigung geht nicht so einfach durch, wie man sich das denkt. Das Arbeitsgesetz schützt ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gleichermaßen vor ungerechten Geschehnissen. Deshalb muss man beiderseitig prüfen, ob die außerordentliche Kündigung rechtens ist, um im Zweifel für sich einstehen zu können.
Hier erfährst du, was wichtig ist, wenn du MitarbeiterInnen fristlos kündigen möchtest.
Was genau ist eine außerordentliche Kündigung?
Die außerordentliche Kündigung ist eine andere Bezeichnung für eine fristlose Kündigung. Hält man sich an die Vorgaben, umgeht man mit ihr die üblichen Fristen im Kündigungsschutzgesetz.
- Bei ihr muss ein triftiger Grund vorliegen, aus dem ein/e MitarbeiterIn sofort aus dem Arbeitsverhältnis treten soll. Der Kündigende muss diesen Grund zweifelsfrei nachweisen können.
- Damit die fristlose Kündigung durchgehen kann, muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Vorkommnis des Kündigungsgrundes ein Kündigungsschreiben eingereicht werden.
- Ist die fristlose Kündigung rechtens, haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn nicht, kann Schadenersatz verlangt werden.
Wichtiger Grund
Der wichtigste Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung ist die Angabe eines Grundes, aus dem das Arbeitsverhältnis ohne Frist beendet werden soll. Damit können auch MitarbeiterInnen wie BetriebsratsmitgliederInnen gekündigt werden, die eigentlich nicht kündbar sind. Dafür muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der das Abwarten auf die Kündigungsfrist unzumutbar macht.
Abmahnung erforderlich
Die fristlose Kündigung ist der letzte Schritt eines Arbeitgebers. Damit sie wirksam werden kann, muss er zuvor alle anderen Wege genommen haben, um die Situation zu lösen. Zumindest eine Abmahnung muss ausgesprochen worden sein, bevor eine außerordentliche Kündigung umgesetzt werden kann. Ausnahmen sind hier Extremsituationen wie Straftaten, verbale und körperliche Angriffe, auf die augenblicklich eine fristlose Kündigung folgen kann.
Interesse beider Seiten berücksichtigen
Bei der Entscheidung darüber, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, werden möglichst viele Fakten herangezogen. Dazu gehören sowohl die belastenden, aber auch entlastende Umstände des Betroffenen. Bei einem Mitarbeiter, der besonders lange in dem Betrieb gearbeitet hat, oder in seinem Privatleben belastende Unterhaltspflichten hat, werden Pflichtverstöße eventuell weniger hart bewertet. Die Interessen des Kündigenden und des Gekündigten werden dabei miteinander abgeglichen.
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
Manche MitarbeiterInnen, wie Angestellte des öffentlichen Dienstes von mindestens 15 Jahren, sind besonders geschützt. Sie gelten als ‚unkündbar‘. Ordentlich kann man ihnen nicht kündigen. Nur mit einer fristlosen Kündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses machbar. Aufgrund ihres besonderen Kündigungsschutzes ist diese Kündigung aber nicht tatsächlich fristlos. So gekündigte unkündbare Personen erhalten eine Auslauffrist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Wann darf man den Mitarbeiter fristlos kündigen?
Wichtige Gründe des Arbeitgebers
Es gibt keine feste Liste an Gründen, aus denen man fristlos kündigen darf. Deshalb hängt vieles der Entscheidung von dem spezifischen Fall ab. Folgende Punkte sind Gründe, die in vergangenen Gerichtsverfahren als Kündigungsgrund akzeptiert wurden.
Betrug, Diebstahl, Veruntreuung
Egal, wie hoch der entstandene Schaden ist, wer betrügt, stiehlt oder veruntreut, kann fristlos gekündigt werden. Hier kann eine Interessenabwägung für den Arbeitnehmer entscheiden, vor allem wenn dieser seinen Fehler sofort eingesteht und sich entschuldigt.
Verdacht einer Straftat
Verdächtigt man eine/n MitarbeiterIn einer Straftat, kann man sie/ihn deshalb fristlos kündigen. Diese Straftat muss noch nicht bewiesen sein, aber der schwerwiegende Verdacht muss mehr als eine reine Vermutung sein.
Äußerungen im Internet
Ein/e MitarbeiterIn, der sich im Internet schädigend über das Unternehmen äußert, kann außerordentlich gekündigt werden.
Beleidigungen
Wird der Arbeitgeber beleidigt, kann der/die ArbeitnehmerIn gekündigt werden. Das geht auch, wenn es zum Beispiel in Form von Emoticons in einem Chat erfolgt ist. War der Arbeitnehmer bisher ein zuverlässiger Angestellter, muss er aber zunächst abgemahnt werden.
Sexuelle Belästigung
Nach sexueller Belästigung von KollegInnen kann MitarbeiterInnen fristlos gekündigt werden.
Mobbing
Wer seine KollegInnen schlecht behandelt, kann fristlos gekündigt werden. Ist das Verhalten besonders schlimm, geht das auch ohne Abmahnung.
EXTRA: Kündigung erhalten? Hier ist ein Fakten-Check für dich
Drogenkonsum
Egal ob vor oder während der Arbeitszeit, Angestellte, vor allem wenn sie Maschinen nutzen, können gekündigt werden, wenn sie Drogen nehmen.
Arbeitsverweigerung
Wer nach Abmahnung beharrlich die Arbeit verweigert, kann fristlos gekündigt werden.
Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
Angestellte verletzen ihre Leistungspflicht, wenn sie eine Krankheit vortäuschen. Wenn sie dabei noch unberechtigtes Gehalt einziehen, wird das gleichzeitig auch Betrug. Ihnen kann fristlos gekündigt werden.
Angedrohtes Krankfeiern & eigenmächtiger Urlaubsantritt
Wenn ein Arbeitnehmer androht, krankzumachen, wenn er seinen gewünschten Urlaub nicht bekommt, kann ihm nach Abmahnung gekündigt werden. Das Gleiche gilt, wenn er sich entscheidet, ohne Zustimmung in den Urlaub zu gehen. Hier ist eine Abwägung der Interessen besonders bedeutsam und kann den Arbeitnehmer davor schützen, außerordentlich gekündigt zu werden. Vor allem, wenn der Urlaub rechtzeitig beantragt, aber nicht bewilligt wurde, ist der Arbeitnehmer tendenziell im Recht.
Konkurrenztätigkeit
Unerlaubte Arbeit als oder für Konkurrenten ist ein starker Grund für eine fristlose Kündigung.
Arbeitszeitbetrug
Die fälschliche Dokumentation von Arbeitszeiten ist ein schwerer Vertrauensbruch, vor allem wenn dabei auch MitarbeiterInnen zur Mithilfe herangezogen werden, zum Beispiel bei Stechuhren. Nach einer Abmahnung kann man fristlos kündigen.
Private Telefonie, PC-, Internet- und E-Mail-Nutzung
Entstehen für private Telefonate Kosten für den ArbeitgeberInnen, kann dem Arbeitnehmer nach Abmahnung gekündigt werden. Auch das Nutzen von Computern zählt dazu, wenn es exzessiv oder illegal war, zum Beispiel durch das Erstellen von Raubkopien. Der Arbeitgeber darf allerdings keine versteckten Technologien wie Keylogger nutzen, um private Nutzung zu erkennen, da er so gegen das Grundrecht verstößt.
Löschen und Kopieren von Daten
Löscht der/die ArbeitnehmerIn gezielt Kundendaten und Schriftverkehr, um dem Arbeitgeber die Informationen zu verweigern, ist das sogar ohne Abmahnung eine Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung.
Worauf muss man bei einer fristlosen Kündigung achten?
Anhörung Betriebsrat
Vor jeder außerordentlichen Kündigung muss die Arbeitnehmervertretung des Betriebsrates angehört werden. Hat sie Bedenken gegenüber der Kündigung, muss sie sie innerhalb von drei Tagen schriftlich mitteilen. Auch für MitgliederInnen des Betriebsrates, die gekündigt werden sollen, muss eine Zustimmung des Rats vorliegen.
Mutterschutz & Elternzeit
Schwangere Mitarbeiterinnen, die Elternzeit verlangt haben (frühestens ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit), können nicht gekündigt werden, auch nicht fristlos.
Menschen mit Behinderung
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung darf nur gekündigt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu zählt die Zustimmung des örtlichen Integrationsamtes und das Miteinbeziehen der Schwerbehindertenvertretung.
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