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Mehr Sicherheit für das eigene Unternehmen durch VideoüberwachungZum Schutz vor unbefugtem Zugang, Diebstählen und zur allgemeinen Sicherung des Firmengrundstücks und Gebäudes nutzen viele Unternehmen die Vorteile moderner Videoüberwachungsanlagen. Was versteht man unter Videoüberwachung und welche gesetzlichen Vorschriften sind bei der Installierung einer Überwachungsanlage zu beachten?

Rechtliche Grundlagen beachten

Die Aufnahme und Beobachtung ausgewählter Räume oder Flächen mithilfe einer Kamera wird als Videoüberwachung bezeichnet. Von einer innovativen Anlage kann eine Vielzahl an Bildern und Daten gespeichert werden. Videoanlagen befinden sich nicht nur in gewerblichen oder öffentlichen Räumlichkeiten, sondern werden vermehrt auch zum Schutz privater Haushalte eingesetzt.

Allerdings unterliegt der Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen strengen Auflagen. Dadurch wird sichergestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das durch das Grundgesetz garantiert wird, nicht durch eine Videoüberwachungsanlage beeinträchtigt wird.

Spezialisten im Bereich Sicherheitstechnik und Einbruchschutz sind die örtlichen Schlüsseldienste. Ein qualifizierter Schlüsselnotdienst in der näheren Umgebung lässt sich leicht finden. Gemäß den gesetzlichen Regelungen unterliegt die Nutzung einer Überwachungskamera einer gewissen Verhältnismäßigkeit, wobei auch die Rechtmäßigkeit zu beachten ist. Demnach darf durch eine Videoüberwachungsanlage ausschließlich das eigene Grundstück gefilmt werden.

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Checkliste: Digitale Videoüberwachung – Das ist erlaubt

  • Vom Betreiber der Anlage muss sichergestellt werden, dass Nachbargrundstücke sowie öffentliche Flächen wie Parkplätze und Gehwege, Autokennzeichen und Personen, die sich außerhalb des eigenen Grundstücks bewegen, nicht gefilmt werden.
  • Auf den Betrieb einer Überwachungskamera muss zudem ausdrücklich hingewiesen werden.
  • Wenn eine Videoüberwachung durch den Vermieter installiert wird, ist dieser verpflichtet, alle Mieter zu informieren und deren Zustimmung einzuholen. Die gleichen rechtlichen Grundlagen müssen ebenfalls von Unternehmern und Mitarbeitern beachtet werden.
  • Mit der Vorschrift der Verhältnismäßigkeit ist gemeint, dass ein berechtigter Grund für eine Videoüberwachung bestehen muss, beispielsweise der Einbruchschutz von Geschäftsräumen und Firmengelände.
  • Im Rahmen der visuellen Überwachung sind allerdings keine Audioaufnahmen gestattet. Falls die eingesetzte Videokamera über eine Audiofunktion verfügt, muss diese deaktiviert werden, da die Aufzeichnungen von Gesprächen eine Rechtswidrigkeit darstellt.

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten zahlreiche Hersteller inzwischen eine große Auswahl unterschiedlicher Überwachungskameras und Sicherheitssysteme an. Dabei gibt es sowohl analoge sowie digitale Überwachungsgeräte. Von Experten wird eine Digitalkamera empfohlen, da diese eine höhere Bildqualität aufweist sowie eine breit gefächerte und schärfere Auflösung bietet. Um einen größeren Bereich abzudecken, sind schwenkbare Überwachungskameras die beste Wahl. Spezielle Kameras sind zudem mit Infraroterkennung ausgestattet und eignen sich zur Überwachung des Firmengeländes bei Dunkelheit und in der Nacht. Diese Geräte sind in der Lage, auch etwaige Wärmequellen aufzuspüren und wahrzunehmen.

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Robert Schulz

Robert Schulz ist Berater für den Mittelstand. Er hat sich auf die Themenfelder Industrie und IT spezialisiert und schon einige erfolgreiche Unternehmen gegründet und begleitet. Er ist außerdem als Coach für Unternehmenskommunikation und Mitarbeiter-Motivation tätig und als Mediator unterwegs.

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4 Comments

  • Noah Dadrich sagt:

    Videoüberwachung ist schon ein interessantes Thema. Was erlaubt und nicht erlaubt ist interessiert mich sehr, da ich jetzt ein eigenes Unternehmen habe. Die Checkliste ist genau was ich gebraucht habe. Vielen Dank dafür!

  • Anne Bonny sagt:

    Wir würden unser haus gerne Videoüberwachen lassen. Allerding sind wir uns nicht sicher was die rechtliche Grundlage dafür ist. Wir sind davon überzeugt, dass der Nachbar seine Katze bei uns in den Garten schickt um ihr Geschäft zu machen, und wir wollen ihn dabei ertappen.

  • Toni Krause sagt:

    Vielen Dank für die rechtliche Regelung bei Videoüberwachung. In meiner Firma möchte ich im kommenden Monat meine Alarmanlage mit einer Videoüberwachung aufrüsten. Interessant zu wissen, dass man die Audiofunktion deaktivieren muss.

  • Bram sagt:

    Vielen Dank für den interessanten Artikel über Videoüberwachung. Ich finde das Thema sehr spannend und habe im Internet auch schon einige gute Seiten gefunden.

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