Rechtliche Grundlagen beachten
Die Aufnahme und Beobachtung ausgewählter Räume oder Flächen mithilfe einer Kamera wird als Videoüberwachung bezeichnet. Von einer innovativen Anlage kann eine Vielzahl an Bildern und Daten gespeichert werden. Videoanlagen befinden sich nicht nur in gewerblichen oder öffentlichen Räumlichkeiten, sondern werden vermehrt auch zum Schutz privater Haushalte eingesetzt.
Allerdings unterliegt der Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen strengen Auflagen. Dadurch wird sichergestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das durch das Grundgesetz garantiert wird, nicht durch eine Videoüberwachungsanlage beeinträchtigt wird.
Spezialisten im Bereich Sicherheitstechnik und Einbruchschutz sind die örtlichen Schlüsseldienste. Ein qualifizierter Schlüsselnotdienst in der näheren Umgebung lässt sich leicht finden. Gemäß den gesetzlichen Regelungen unterliegt die Nutzung einer Überwachungskamera einer gewissen Verhältnismäßigkeit, wobei auch die Rechtmäßigkeit zu beachten ist. Demnach darf durch eine Videoüberwachungsanlage ausschließlich das eigene Grundstück gefilmt werden.
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Checkliste: Digitale Videoüberwachung – Das ist erlaubt
- Vom Betreiber der Anlage muss sichergestellt werden, dass Nachbargrundstücke sowie öffentliche Flächen wie Parkplätze und Gehwege, Autokennzeichen und Personen, die sich außerhalb des eigenen Grundstücks bewegen, nicht gefilmt werden.
- Auf den Betrieb einer Überwachungskamera muss zudem ausdrücklich hingewiesen werden.
- Wenn eine Videoüberwachung durch den Vermieter installiert wird, ist dieser verpflichtet, alle Mieter zu informieren und deren Zustimmung einzuholen. Die gleichen rechtlichen Grundlagen müssen ebenfalls von Unternehmern und Mitarbeitern beachtet werden.
- Mit der Vorschrift der Verhältnismäßigkeit ist gemeint, dass ein berechtigter Grund für eine Videoüberwachung bestehen muss, beispielsweise der Einbruchschutz von Geschäftsräumen und Firmengelände.
- Im Rahmen der visuellen Überwachung sind allerdings keine Audioaufnahmen gestattet. Falls die eingesetzte Videokamera über eine Audiofunktion verfügt, muss diese deaktiviert werden, da die Aufzeichnungen von Gesprächen eine Rechtswidrigkeit darstellt.
Aufgrund der hohen Nachfrage bieten zahlreiche Hersteller inzwischen eine große Auswahl unterschiedlicher Überwachungskameras und Sicherheitssysteme an. Dabei gibt es sowohl analoge sowie digitale Überwachungsgeräte. Von Experten wird eine Digitalkamera empfohlen, da diese eine höhere Bildqualität aufweist sowie eine breit gefächerte und schärfere Auflösung bietet. Um einen größeren Bereich abzudecken, sind schwenkbare Überwachungskameras die beste Wahl. Spezielle Kameras sind zudem mit Infraroterkennung ausgestattet und eignen sich zur Überwachung des Firmengeländes bei Dunkelheit und in der Nacht. Diese Geräte sind in der Lage, auch etwaige Wärmequellen aufzuspüren und wahrzunehmen.