Wer als Existenzgründer Mitarbeiter beschäftigen will, muss eine ganze Litanei von Vorschriften und Gesetzen beachten. Von der Stellenausschreibung über die Gestaltung der Arbeitsverträge, tarifliche Bestimmungen, Arbeitsschutzvorschriften, Urlaubsansprüche bis hin zu den Kündigungsfristen gilt es bestimmte Kriterien zu erfüllen.Folgende Schlagworte sind hierbei besonders zu beachten:
1. Stellenausschreibung
Bereits im Vorfeld einer Einstellung ist bei der Erstellung einer Stelleanzeige darauf zu achten, dass die Anzeige
- geschlechtsneutral
- altersneutral
zu formulieren ist. Bewerbungsgespräche und Absagen sind schriftlich zu dokumentieren.
2. Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
Im Rahmen der Erstellung des (notwendig schriftlichen) Arbeitsvertrages sind wichtige gesetzliche oder tarifl iche Vorschriften zu beachten.
- Gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ?
- Gibt es staatliche Zuschüsse ?
- Inhalt
- Beginn der Tätigkeit
- Arbeitszeit ,-ort und -leistung
- Entgelt
- Urlaub
- Kündigungsfristen, Befristung
- Probezeit (max. 6 Monate)
3. Besondere gesetzliche Regelungen
Für eine Reihe von Personen gibt es vielfältigen, besonderen Schutz.
- Mutterschutz und Elternzeit
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Schwerbehinderte
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Arbeitsschutzvorschriften
4. Sozialversicherungsrecht
Arbeitnehmer und Auszubildende sind kraft Gesetzes sozialversichert.
- Bei erstmaliger Beschäftigung von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber bei der BA eine Betriebsnummer beantragen, unter der die Meldung an die Krankenkasse abgegeben werden muss.
- Der Arbeitgeber muss den Beitrag berechnen und abführen sowie Lohnunterlagen führen.
- Beiträge zur Unfallversicherung, die an die Berufsgenossenschaft abgeführt werden, trägt der Arbeitgeber alleine; Anmeldung erfolgt mit der Gewerbeanmeldung innerhalb einer Woche.
(Bild: © iStockphoto.com)
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