An dieser Stelle möchten wir Ihnen die neuesten Urteile zum Thema Steuerrecht vorstellen.
Erfahren Sie mehr über folgende Urteile: Berechnung der Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung +++ Steuervorteile durch Lebensversicherung +++ Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen +++ Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Berechnung der Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung
Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung unterliegen nur dann nicht der Lohnsteuerpflicht, wenn die Freigrenze von 110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Selbst bei einer nur geringfügigen Überschreitung ist dann der gesamte Betrag zu versteuern. An der strikten Anwendung der betragsmäßigen Beschränkung ändert auch die besondere Bedeutung der Betriebsveranstaltung (hier Firmenjubiläum einer großen Aktiengesellschaft) nichts. Bei der Berechnung der Gesamtaufwendungen sind auch die Reisekosten für auswärtige Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Urteil des FG Düsseldorf vom 07.10.2010
16 K 1295/09 (nicht rechtskräftig)
DStZ 2011, 505
Steuervorteile durch Lebensversicherung
Hat eine Personenhandelsgesellschaft eine Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters abgeschlossen, so können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Vertrag dem Betriebsvermögen zuzuordnen sein. Voraussetzung ist, dass der Zweck des Versicherungsabschlusses darin besteht, Mittel für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen und das für Lebensversicherungen charakteristische Element der finanziellen Absicherung des Todesfallrisikos einer oder mehrerer bestimmter Personen demgegenüber in den Hintergrund tritt.
Urteil des BFH vom 03.03.2011
IV R 45/08
DStR 2011, 905
BB 2011, 1391
Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen
Schönheitsoperationen, die nicht medizinisch indiziert sind und deren Kosten nicht von den Sozialversicherungsträgern oder als Krankheitsbehandlung von der Krankenkasse getragen werden, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
Urteil des BFH vom 07.10.2010
V R 17/09
jurisPR-SteuerR 18/2011, Anm. 4
BFH/NV 2011, 865
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Ein Unternehmer ist berechtigt, für die Pflicht zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlich zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht erforderlichen Kosten zu bilden. Die Rücklagen haben sich jedoch auf die zum betreffenden Bilanzstichtag bereits entstanden Unterlagen zu beschränken.
Urteil des BFH vom 18.01.2011
X R 14/09
DStR 2011, 662
BB 2011, 1007
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Interessanter Artikel zum RWE Aktienkurs, vielen Dank für die detaillierte Analyse! Ziemlich überraschend, wie stark die Aktie in letzter Zeit…
Ganz ohne Kapital klappt es nicht, aber bootstrappen bringt auch viele Vorteile. Ich bin froh kein Fremdkapital aufgenommen zu haben.…