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Die Verwendung von Bildern in der Kommunikation ist wichtiger denn je. Ob Geschäftsbericht, Messe-Flyer oder Online-Auftritt: Sie alle erzielen weitaus größere Effekte, wenn sie mit Bildern angereichert sind.
Und das Angebot ist groß: Preisgünstige, leicht zugängliche und lizenzfreie Fotos, Grafiken oder Illustrationen ermöglichen heute allen die Erstellung maßgeschneiderter, visuell attraktiver Printprodukte und Webseiten. Mit den vielen neuen Wegen beim Erwerb visueller Inhalte sind gleichzeitig jedoch auch eine Reihe von Fragen entstanden. Klar ist: Der Seiteninhaber trägt die Verantwortung für den dort veröffentlichten Inhalt – unabhängig davon, ob es sich dabei um eine kommerzielle Website oder einen persönlichen Blog handelt. Wenn sich darauf Inhalte befinden, die der Inhaber nicht selbst geschrieben, fotografiert, aufgenommen oder entworfen hat, müssen die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums berücksichtigt werden.

Glücklicherweise ist das Thema nicht ganz so beunruhigend, wie es klingt. Die folgenden Informationen zum Urheberrecht bzw. geistigen Eigentum sollen einige der Fragen und Missverständnisse zum Thema Bildnutzung klären. Eines gleich vorweg: Im deutschen Sprachraum spricht man üblicherweise von „lizenzfreien“ Bildern. Korrekt wäre „abgabefrei“, da der Nutzer mit dem Erwerb des Bildes durchaus eine Lizenz erhält: nämlich dieses Bild ohne zeitliche oder örtliche Beschränkungen zu nutzen, ohne dass weitere Tantiemen anfallen würden. Im Web gibt es Bild-Anbieter mit ganz unterschiedlichen Geschäftsmodellen – von kostenlosen Portalen für den Fotoaustausch bis hin zu kommerziellen Bildagenturen. Letztere sollten insbesondere für Unternehmer die erste Wahl sein. Unabhängig davon geht es stets um die Interaktion von drei Parteien: dem Künstler, der das Bild geschaffen hat, dem Anbieter/Distributor, der das Bild zur Verfügung stellt, und dem Nutzer, der es erwirbt und nutzt. Für den Nutzer sind die folgenden drei Aspekte relevant:

  • Urheberrecht: Wer hat das Bild geschaffen und besitzt die Eigentumsrechte?
  • Content: Woraus besteht der Inhalt?
  • Nutzung: Wozu wird der Inhalt verwendet?

1. Urheberrecht

Das Urheberrecht für jedes im Internet zu findende Bild, sei es im Rahmen eines kostenlosen Tausch-Portals oder im Katalog eines kommerziellen Anbieters, liegt bei einer konkreten Person. Generell muss derjenige, der das Bild bereitstellt (d. h. das Portal oder der kommerzielle Anbieter) wissen, wer der Inhaber des Urheberrechts ist, und diese Informationen an den Bildnutzer weitergeben. Der Urheberrechtsinhaber besitzt bestimmte Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum: Dazu gehört auch das alleinige Recht, eine Vervielfältigung zu genehmigen. Einige dieser Rechte liegen beim Anbieter des Bildmaterials, der z.B. auch dafür sorgt, dass etwaige Lizenzgebühren entrichtet werden. Wenn Sie als Nutzer gegenüber dem Urheberrechtsinhaber konkrete Verpflichtungen haben (z. B. die Nennung des Urhebers bei einer Verwendung des Bildes), sollte dies grundsätzlich in der Lizenzvereinbarung aufgeführt sein.

2. Content

Wozu ein Bild verwendet werden darf, wird in erster Linie von der Art des dargestellten Inhalts bestimmt. Häufig hat der Anbieter bereits berücksichtigt, wer oder was auf dem Bild zu sehen ist. So werden von Agenturen, die lizenzfreies Material verkaufen, z. B. oft keine Bilder angeboten, die Handelsmarken oder Logos enthalten. Obwohl jede Datei im Internet auf potenzielle Rechtsverletzungen überprüft worden sein sollte, bevor sie verfügbar gemacht wird, empfiehlt es sich, über einige grundlegende Dinge Bescheid zu wissen. So kann man Problemen von vornherein aus dem Weg gehen. Hier ein Überblick über die häufigsten in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen.

Handelsmarken: Grundsätzlich gilt, dass keine lizenzfreien Inhalte, die Handelsmarken, Logos oder Produkte mit einer bestimmten Handelsaufmachung enthalten, angeboten werden dürfen. Die Kontrolle über die Verwendung dieser Marken liegt bei den jeweiligen Eigentümern und eine Nutzung bzw. Veröffentlichung ist daher nur mit ihrer Zustimmung möglich. Die Striktheit, mit der bestimmte Inhalte ausgeschlossen werden, kann je nach Anbieter variieren. So ist die Automobilindustrie bekanntermaßen besonders sensibel, wenn es um den Schutz ihrer Premium- Produktdesigns geht. Dies hat zur Folge, dass manche Bildanbieter keine Nahaufnahmen von Fahrzeugen in ihr Portfolio aufnehmen, auf denen das Produkt deutlich erkennbar ist. Stattdessen werden lediglich Bilder bereit gestellt, auf denen „unspezifische“ Fahrzeuge zu sehen sind, die auch nur einen kleinen Teil des Gesamtbilds ausmachen.

Personen: Das Recht am eigenem Abbild liegt ohne Einschränkung bei der betroffenen Person; d. h. jeder kann frei entscheiden, ob und in welchem Kontext sein Bild erscheinen darf. Ein Bild von einer erkennbaren Person darf daher nur dann unter Lizenz angeboten werden, wenn diese Person eine Fotomodell-Freigabe (das sogenannte Model Release) unterzeichnet und damit ihr Einverständnis zu der Veröffentlichung gegeben hat. Aus ethischen Gründen müssen Nutzer außerdem stets beachten, in welchem Kontext die Person abgebildet ist und sich überlegen, wie das Bild genutzt werden soll. Auch bei Vorliegen einer Freigabe ist es nicht zulässig, das Bild einer Person so zu nutzen bzw. zu bearbeiten, dass der Eindruck entsteht, die Person bevorzuge oder kaufe eine bestimmte Marke. Ebenso wenig zulässig
ist eine Verwendung, die die abgebildete Person diffamiert. Die Bildagentur ist dafür verantwortlich, dass für jedes zur Verfügung gestellte Bild einer Person eine uneingeschränkte Freigabe vorliegt und dass die betreffende Lizenz, unter der das Bild angeboten wird, die Rechte der dargestellten Person schützt.

Kunstwerke: Kunstwerke wie beispielsweise Gemälde und Skulpturen sind grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. So liegt das Urheberrecht für die Bullen-Skulptur vor der New Yorker Wall Street z. B. bei dem Bildhauer Arturo Di Modica. Der Künstler hat Unternehmen wie Wal-Mart und andere bereits mehrfach für die unzulässige Nutzung seines urheberrechtlich geschützten Bullen-Motivs verklagt.

Öffentliche Gebäude / Einrichtungen / Sehenswürdigkeiten: Auch für bekannte Gebäude, Architekturen, ja sogar Naturdenkmäler und Sehenswürdigkeiten gelten mitunter Einschränkungen bei der Verwendung. Am einen Ende der Skala steht dabei die NASA, die viele Bilder aus ihren Archiven öffentlich verfügbar macht und lediglich vorgibt, dass sie als Quelle genannt werden muss. Sehr viel restriktivere Regelungen gelten dagegen für viele bekannte Baudenkmäler wie das Mohonk Mountain House in Ulster County, New York, oder die Quinta da Regaleira in Portugal, die nur mit Sondergenehmigung fotografiert werden dürfen. Der Eiffelturm darf zwar tagsüber nach Belieben abgelichtet werden, dies gilt allerdings nicht für Nachtaufnahmen. Denn das Beleuchtungsdesign ist geschützt und wird von dem dafür zuständigen Unternehmen rigide kontrolliert. Auch Naturparks dürfen unter Umständen nur mit Sondergenehmigung aufgenommen bzw. gefilmt werden. Dies gilt z. B. für den Uluru – Kata Tjuta National Park in Zentralaustralien, wo sich der berühmte Ayers Rock befindet.

3. Nutzerlizenzen

Beim Herunterladen eines Bildes sollte man sich mit der zugehörigen Lizenz vertraut machen. Preisgünstige Bild-Anbieter, so genannte „Microstock-Agenturen“, bieten z. B. eine typische Royalty Free-Lizenz (meist „Standardlizenz“ genannt) an: Diese ist für die meisten Anwendungen ausreichend: Anzeigen, Webseiten, Präsentationen, Flyer usw. sind damit möglich. In der Regel darf das Ausgangsbild auch modifiziert und verändert werden, um ein neues Design zu kreieren. Dagegen untersagen viele Bildagenturen die Verwendung ihres unveränderten Contents für die Gestaltung von Logos. Die Nutzungsbestimmungen sollten immer verfügbar sein – sowohl beim Herunterladen des Bildmaterials als auch später auf Anfrage beim Anbieter. Um die Sicherheit ihres Angebots zu verdeutlichen, bieten im übrigen viele Bildagenturen inzwischen eine Rechtsgarantie an.

Link- und Buchtipps:

Mittelstand Wissen: Recht für Unternehmer

Dittmar Frohmann

iStockphoto wurde im Jahr 2000 gegründet und ermöglichte mit Bildpreisen ab 1 € erstmals auch KMU, Freiberuflern und Selbständigen die Nutzung hochwertiger Bilder. Heute werden 9 Millionen lizenzfreie Fotos, Videos, Grafiken, Audiound Flash®-Dateien angeboten – mit Rechtsgarantie. iStock gehört zu Getty Images und verfügt über ein Büro in Berlin.

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2 Comments

  • Nĭklås Thøbën sagt:

    Ich habe ein Buch mit copyright-freien Tier-Illustrationen. Meine Frage ist nun, ob ich diese für kommerzielle Zwecke verwenden darf. Kann mir dazu vielleicht jemand pauschal eine Antwort geben?

  • Markus Tenkelmann sagt:

    Vielen Dank für die Informationen, Auf Indivstock.de bin ich bereits fündig geworden und habe mir einige Bilder zur Nutzung herunter geladen.

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