Wenn das Kind krank ist und es niemand sonst betreuen kann, dann sollten Sie Ihre Angestellten dazu anhalten, zu Hause zu bleiben. Da Angestellte während dieser Zeit in der Regel keinen Lohn erhalten, kann man sich alternativ von der Krankenkasse mit Kinderkrankengeld unterstützen lassen. Wie viele Krankentage deinen Mitarbeitern dabei zur Verfügung stehen und unter welchen Voraussetzungen sie einen Anspruch auf Kinderkrankengeld erheben können, das erfährst du hier.
So viele Krankentage haben deine Mitarbeiter zur Verfügung
Wie viele Krankentage Erwerbstätigen für Kinderkrankengeld zur Verfügung stehen, ist ganz abhängig davon, ob diese alleinerziehend sind oder eine:n Partner:in haben. Alleinerziehende erhalten 30 Krankentage pro Kind, um die Zeit, in der sie selbst das Kind betreuen müssen, aufzuwiegen. Bei drei oder mehr Kindern haben Alleinerziehende allerdings nur einen Anspruch auf maximal 70 Tage im Jahr. Für Paare sieht es anders aus: Pro Elternteil und Kind gibt es einen Anspruch auf 15 Tage im Jahr. Bei zwei Kindern sind das also insgesamt 60 Krankentage im Jahr. Ebenso wie Alleinerziehende können Paare mit drei oder mehr Kindern nur maximal 70 Krankentage pro Jahr in Anspruch nehmen. Wenn das Kind krank ist, sollten Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung, die der Arzt Arbeitnehmern ausstellt, am besten sofort bei der Krankenkasse einreichen.
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Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Im Gegensatz zum normalen Krankengeld, bei dem in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts ausgezahlt werden, erhalten Arbeitnehmer in diesem Fall ein Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des Nettogehalts. Mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kann das Kinderkrankengeld sogar auf 100 Prozent ansteigen. Der ausgefallene Lohn wird dabei bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Davon abgezogen werden allerdings die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei Selbständigen beträgt das Kinderkrankengeld grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurden. Dabei gibt es im Übrigen eine Höchstgrenze: Pro Tag darf das Kinderkrankengeld nur maximal 128,63 Euro (Stand 2025) betragen. Während des Bezugs von Kinderkrankengeld sind Versicherte übrigens beitragsfrei versichert. Übrigens können Angestellte mit ihrem Arbeitgeber auch einen Zuschuss zum Krankengeld vereinbaren, was sinnvoll sein kann, wenn eine Lohnfortzahlung ausgeschlossen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für Kinderkrankengeld?
Folgende Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Kinderkrankengeld erfüllt werden:
- Der oder die Antragsteller:in muss berufstätig sein und selbst Anspruch auf Krankengeld haben
- Das Kind ist gesetzlich versichert
- Es gibt im Haushalt keine andere Person, die das Kind pflegen kann
- Der Arzt bescheinigt, dass das Kind aufgrund einer Krankheit betreut werden muss
- Das Kind ist nicht älter als elf Jahre, hat also das zwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht oder
- Das Kind ist behindert und auf Hilfe angewiesen
Auf der Rückseite der ärztlichen Bescheinigung ist der Antrag auf Kinderkrankengeld zu finden. Dieser muss mit den persönlichen Daten des oder der Anstragsteller:in ausgefüllt werden und dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Sind die Kinderkrankentage von einem Elternteil ausgeschöpft, lassen sich diese in Abstimmung mit dem Arbeitgeber auf das andere Elternteil übertragen. Wenn alle Tage ausgeschöpft sind, können Arbeitnehmer als letzte Möglichkeiten noch Urlaub beantragen oder sich unbezahlt freistellen lassen.
Super, dass ihr über so ein aktuelles Thema berichtet.
Etwas älter, aber top Beitrag zum Thema modernes Webdesign :).
Ich denke, dass am Ende ein Mittelweg die Lösung sein muss. Reines Homeoffice finde ich als Mitarbeiter gar nicht mal…