Der September 2026 bringt gleich mehrere Regeländerungen, die du als Unternehmer, Vermieter oder Händler auf dem Schirm haben solltest. Schon ab heute gilt an ersten deutschen Bahnhöfen ein Alkoholkonsumverbot, und Lohnsteuerhilfevereine dürfen Vermieter ohne bisherige Einkommensobergrenzen steuerlich beraten. Ebenfalls zum Monatsbeginn steigen die Gehälter in der Zeitarbeit. Am 10. September folgt der bundesweite Warntag mit einer Probe-Warnmeldung auf allen Mobiltelefonen. Besonders relevant für den Handel: Ab dem 27. September gelten in der gesamten EU strengere Vorgaben gegen Greenwashing – Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ müssen dann belegbar sein. Gleichzeitig werden einheitliche Gewährleistungs- und GARAN-Labels zur Pflicht, und zwar ohne Übergangsfrist. Wer Waren verkauft, sollte sich jetzt vorbereiten.

Alkoholverbot an ersten Bahnhöfen startet heute

Ab heute darf an vier Bahnhöfen kein Alkohol mehr konsumiert werden: Den Anfang machen der Berliner Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen sowie die Stationen in Kiel und Braunschweig. Das Verbot gilt sowohl in den Hallen als auch auf den Bahnsteigen. Die Deutsche Bahn stützt sich dabei auf ihr Hausrecht – wer dagegen verstößt, muss mit einem Platzverweis rechnen, im Wiederholungsfall droht Hausverbot. Verschlossene Flaschen im Gepäck bleiben allerdings erlaubt, und auch in Gastronomiebetrieben innerhalb der Bahnhöfe darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt werden. Die vier Standorte sind nur der Auftakt: Bis zum 15. Oktober soll das Konsumverbot schrittweise auf alle rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland ausgeweitet werden. Wenn du regelmäßig über Bahnhöfe reist, solltest du die neue Hausordnung kennen.

Erweitertes Steuerberatungsrecht für Vermieter

Ebenfalls zum 1. September tritt das geänderte Steuerberatungsgesetz in Kraft. Der Kern: Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihre Mitglieder künftig auch bei Mieteinnahmen oberhalb der bisherigen Schwellen beraten. Bislang war bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab 18.000 Euro jährlich (Einzelveranlagung) beziehungsweise 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) Schluss – diese Obergrenzen fallen nun ersatzlos weg. Nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums profitieren davon rund 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige. Für dich als Vermieter bedeutet das konkret: Du hast jetzt Zugang zu deutlich günstigerer Steuerberatung als beim klassischen Steuerberater. Darüber hinaus dürfen künftig auch Energieberater auf steuerliche Fragen eingehen, die mit ihrer Beratung zusammenhängen. Neu sind außerdem sogenannte Tax Law Clinics – ehrenamtliche studentische Beratungsstellen an Hochschulen, die unentgeltlich bei Steuerfragen unterstützen.

Mehr Gehalt für Zeitarbeitskräfte

Auch in der Zeitarbeit ändert sich zum Monatsbeginn etwas: Tarifbeschäftigte erhalten ab dem 1. September eine Lohnerhöhung von 2,5 Prozent. Wenn du Zeitarbeitskräfte einsetzt, solltest du die angepassten Konditionen in deiner Kalkulation berücksichtigen. Betroffen ist ein erheblicher Teil der Branche – laut DGB gelten die Tarifverträge für mehr als 90 Prozent der rund 650.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland. Der nächste Anstieg ist bereits terminiert: Am 1. April 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 3,5 Prozent. Für Unternehmen, die auf Leiharbeit angewiesen sind, steigen damit die Personalkosten in zwei Stufen spürbar. Beide Termine solltest du bei der Budgetplanung für das laufende und kommende Geschäftsjahr einkalkulieren.

Bundesweiter Warntag am 10. September

Am 10. September steht der nächste bundesweite Warntag an – und du solltest dich darauf einstellen, dass um 11 Uhr eine lautstarke Warnmeldung auf deinem Smartphone eingeht. Rund 45 Minuten später, gegen 11:45 Uhr, folgt die Entwarnung über denselben Weg. Die Reichweite ist beachtlich: Über 70 Millionen Handynutzer in Deutschland werden erreicht. Neben der Mobilfunkwarnung setzen Bund, Länder und Kommunen auf einen sogenannten Mehrkanalansatz – die Meldungen laufen parallel über Fernsehen, Radio und Internet. Grundlage dafür ist das vom Bund betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS). Der Warntag findet seit 2020 jährlich am zweiten Donnerstag im September statt und dient als Probelauf, um die Warninfrastruktur unter realen Bedingungen zu testen und Schwachstellen aufzudecken.

Neue EU-Labels und Greenwashing-Verbot ab dem 27. September

Ende September wird es für Händler und Hersteller ernst: Ab dem 27. September müssen Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „grün“ oder „recycelbar“ nachprüfbar belegt werden können. Selbst kreierte Nachhaltigkeitssiegel sind dann nicht mehr zulässig – nur noch staatlich anerkannte oder nach festgelegten Systemen zertifizierte Kennzeichnungen dürfen verwendet werden. Wer dagegen verstößt, riskiert Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen. Das Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz verweist darauf, dass „laut einer Studie entsprechende Behauptungen in der Hälfte der Umweltaussagen“ zu finden seien.

Gleichzeitig werden zwei einheitliche EU-Labels Pflicht – ohne Übergangsfrist. Das Gewährleistungslabel informiert Käufer über ihren mindestens zweijährigen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz und muss einen QR-Code mit weiterführenden Informationen enthalten. Das GARAN-Label macht darüber hinausgehende freiwillige Haltbarkeitsgarantien der Hersteller sichtbar. Wenn du Waren verkaufst, solltest du Kennzeichnung und Werbematerialien jetzt auf Konformität prüfen.

Was du jetzt konkret prüfen solltest

Drei Stichtage bestimmen den September: Seit heute gelten das Alkoholverbot an ersten Bahnhöfen, das erweiterte Steuerberatungsrecht und die höheren Zeitarbeitstarife. Am 10. September folgt der bundesweite Warntag – informiere dein Team, damit die Probe-Warnmeldung um 11 Uhr nicht für Verwirrung sorgt. Der 27. September ist der entscheidende Termin für den Handel: Bis dahin müssen Gewährleistungs- und GARAN-Labels implementiert sowie sämtliche Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit belegbar sein – eine Übergangsfrist gibt es nicht. Vermieter sollten prüfen, ob ein Lohnsteuerhilfeverein für sie jetzt die günstigere Alternative zum Steuerberater ist. Und wer Leiharbeitskräfte beschäftigt, kalkuliert die 2,5 Prozent Mehrkosten ab sofort ein – mit Blick auf die nächste Stufe im April 2027.

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