Heutzutage gibt es verschärfte Regeln für Unternehmen beim Thema Werbung. Wir haben dir fünf Möglichkeiten für Unternehmen aufgezählt, mit denen du alle Regeln bei der Kundenansprache einhältst:
1. Daten aus bestehenden Geschäftsbeziehungen
Daten aus bestehenden Geschäftsbeziehungen dürfen auch weiterhin verarbeitet werden, wenn sie aus den Angaben des Kunden oder aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen stammen. Das Internet gehört aber nicht zu diesen Verzeichnissen. Das Unternehmen darf auch weitere selbst ermittelte Daten zu dem Kunden speichern und bei der Selektion verwenden.
2. Werbung mit persönlicher Anrede
Um den Geschäftsführer, den Inhaber oder den Einkäufer direkt zu erreichen, müssen deren personenbezogene Daten beim Werbenden gespeichert sein. Das bleibt auch weiterhin erlaubt.
3. Verwendung der Daten aus gespeicherten Listen
Listenmäßig gespeicherte Daten (Name, Adresse, Beruf, Geburtsjahr) dürfen auch ohne Einwilligung für Werbezwecke verwendet werden, wenn im Werbebrief die Ursprungsquelle der Daten angegeben wird.
4. Warensendung
Wenn der Absender der Werbung für den Empfänger der Botschaft eindeutig erkennbar ist, dann darf auch eine drittbezogene Werbung mit personenenbezogenen Daten ohne Einwilligung erfolgen. Damit ist der Werbebrief erlaubt, der einer Warensendung eines anderen Unternehmens beigepackt wird (so genannte Beipackwerbung).
5. Spenden
Sind die Daten listenmäßig aufbereitet, dürfen sie auch ohne Einwilligung dazu verwendet werden, um Spenden zu werben. Voraussetzung ist, dass die Spenden steuerlich begünstigt sind (Spendenbescheinigung).