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Der automatisierte Newsletter-Versand via WhatsApp ist bis heute ein beliebtes Feature bei User und Unternehmen gleichermaßen. Medien und Firmen ist es mithilfe des Messengers möglich, ohne großen Aufwand direkt in Kontakt mit den eigenen Kunden und Nutzern zu treten. Auch die Klick-und Öffnungsrate solcher Newsletter war stets, verglichen mit anderen Newsletter-Formaten, ausgesprochen hoch – Kein Wunder, bei einer so weitverbreiteten App.

Doch damit soll nun bald Schluss sein: Der automatisierte, massenhafte Versand von Nachrichten an Whatsapp-User durch Unternehmen ist ab dem 07.Dezember 2019 verboten. Verstöße nach diesem Zeitpunkt werden nicht geduldet, notfalls sogar rechtlich dagegen vorgegangen. Derartige Push-Nachrichten werden demnach als Missbrauch gewertet und künftig unterbunden, das gab das Unternehmen auf seiner englisschprachigen FAQ-Seite bekannt.

EXTRA: 4 Tipps, um deinen WhatsApp-Newsletter rechtssicher zu versenden

Diese Gründe stecken dahinter

Aber weshalb nun dieser drastische Schritt? Zum einen ziele die Maßnahme darauf ab, die Verbreitung von Spam und „Fake News“ zu unterbinden. In Indien und Brasilien wurde die App beispielsweise dazu missbraucht, während des Wahlkampfs mithilfe von ungefragten Spam-Nachrichten die Empfänger in ihren Entscheidungen zu beeinflussen.

Als weiterer Grund wird die Stärkung des privaten Charakters der Plattform genannt, WhatsApp soll somit wieder zurück zum Ursprung finden. Die Facebook-Tochter betont an der Stelle, dass die beliebte App deshalb entwickelt wurde, um mit Freunden und Familie in Kontakt zu treten. Für Massen- oder automatisierte Nachrichten hingegen sei der Messenger nicht gedacht, beides habe schon immer einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargestellt:

„WHATSAPP IST BESTREBT, DIE VERFÜGBAREN RESSOURCEN – EINSCHLIESSLICH RECHTLICHER SCHRITTE – ZU NUTZEN, UM MISSBRAUCH ZU VERHINDERN, DER GEGEN UNSERE NUTZUNGSBEDINGUNGEN VERSTÖSST, BEISPIELSWEISE AUTOMATISIERTES ODER MASSEN-MESSAGING ODER NICHT PERSÖNLICHE NUTZUNG.“

Das bedeutet, dass ab dem Stichtag (7. Dezember 2019) WhatsApp rechtliche Schritte gegen diejenigen einleiten wird, von denen sie feststellen können, dass sie an einem Missbrauch beteiligt sind oder andere dabei unterstützen, die gegen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Jegliche Form von automatisierten Push-Nachrichten sind somit künftig verboten.

Bedeutung für Unternehmen

Die Facebook-Tochter möchte Firmen nicht gänzlich die Chance nehmen, mit ihren Kunden in Kontakt zu treten. Dem Messenger-Dienst sei der geschätzte, direkte Austausch von Menschen mit Unternehmen durchaus bewusst, so heißt es. Aus diesem Grund sei WhatsApp for Business und die dazugehörige API eine echte Alternative, um Interaktionen mit Kunden auch künftig planen und durchzuführen zu können.

Der große Unterschied: Ab Dezember 2019 ist nur noch Pull-Kommunikation möglich. Das bedeutet, dass Firmen darauf hoffen müssen, dass deren Kunden von sich aus mit ihnen in Kontakt treten. Der direkte Weg zum Verbraucher via Eins-zu-Eins-Chat entfällt. Die Änderungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen bedeuten jedoch nicht das Aus für die Business-Kommunikation. Bis zum Dezember muss aber eine Umstellung erfolgen, da ansonsten mindestens eine Sperrung riskiert wird. Wie wäre es mit E-Mail-Marketing als Alternative für dich und dein Unternehmen?

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One Comment

  • Olaf Barheine sagt:

    WhatsApp sollte überhaupt nicht in Unternehmen genutzt werden, wollen die Firmen und Mitarbeiter nicht riskieren, wegen Verstoßes gegen die DSGVO abgemahnt zu werden. Nur meine Meinung!

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