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Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist Pflicht für jeden Unternehmer. Die Überwachung, dass die Unterweisung ordnungsgemäß erfolgt, obliegt dem Unternehmer oder Geschäftsführer. Er kann diese Pflicht an Vorgesetzte oder Mitarbeiter delegieren, was schriftlich festgehalten werden muss. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann behilflich sein, die Unterweisung sollte vom Vorgesetzten vorgetragen werden. Eine Alternative ist, die Unterweisungsunterlagen mithilfe von Experten zu gestalten, die ihr Wissen auf gezielt und auf interessante Weise an die Mitarbeiter vermitteln.

Jährliche Durchführung ist Pflicht

Die Unterweisung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz muss zwingend jährlich erfolgen. Außerdem müssen Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit im Unternehmen aufnehmen, zu Beginn diese Unterweisung erhalten. Sollte sich ein Mitarbeiter innerhalb des Betriebes beruflich verändern und in einen anderen Aufgabenbereich wechseln, ist die Unterweisung ebenfalls notwendig. Nach Unfällen oder wenn neue Technologien im Unternehmen eingeführt werden, ist die entsprechende Belehrung unausbleiblich.

Schutzmaßnahmen, welche sich nicht nur auf technische Maßnahmen beziehen, sondern die Mitarbeiter darauf hinweisen, wie sie sich selbst schützen können, müssen angesprochen werden. Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Vorgesetzten den Mitarbeitern mit gutem Beispiel vorangehen, und die Schutzmaßnahmen und Richtlinien genauestens beachten, damit die Sicherheitsunterweisung in Zukunft erfolgreich ist.

Ablauf der Sicherheitsunterweisung

Die Informationen zur jährlichen Sicherheitsunterweisung in Unternehmen beziehen sich schwerpunktmäßig auf die allgemeine Gefährdungsbeurteilung. PowerPoint-Präsentationen und Poster dürfen gerne eingesetzt werden, um die Unterweisung für die Beschäftigten anschaulich zu gestalten. Das Ziel ist es, die Arbeitnehmer über die Gefahren zu unterrichten.

EXTRA: 10 Todsünden bei einer Powerpoint-Präsentation

Der Verantwortliche muss Sorge dafür tragen, dass die Mitarbeiter sich selbst schützen und im Arbeitsalltag keine Gefahren heraufbeschwören. Es muss definiert werden, wie sich im Notfall zu verhalten ist. Wenn das Unternehmen spezielle Vorschriften für Notfälle befolgen muss, müssen diese Bestandteil der Sicherheitsunterweisung sein. Innerbetriebliche Regeln, wonach sich jeder Angestellte richten soll, um Unfällen vorzubeugen, müssen in der Unterweisung angesprochen werden. Oberstes Ziel ist es, die Arbeitnehmer vor Gefahren jeglicher Art zu schützen. Der Gesetzgeber verlangt, die Sicherheitsunterweisungen jährlich zu wiederholen. In der Alltagsroutine wird manche Regel nicht beachtet oder einfach vergessen, daher ist eine regelmäßige Auffrischung unerlässlich.

Die Unterweisung sollte verständlich dargestellt werden. Der Vortragende muss sicher sein, dass jeder Mitarbeiter genau versteht, wovon die Rede ist. Es sollte sich nicht um eine Pflichtveranstaltung handeln, die in langweiligem Ton vorgelesen wird. Bilder und Videos sorgen für Aufmerksamkeit und Interesse bei den Zuhörern.

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Informieren und Unfällen nachhaltig vorbeugen

Es kann unter Umständen lebensrettend sein, wenn bei einem Unfall die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Schlecht ist, wenn die Mitarbeiter erst überlegen, wie war das nochmal? Die Vorbereitungen zu dieser Unterweisung nehmen viel Zeit in Anspruch. Um sich Stress und Unsicherheit zu ersparen, ist es ratsam, die Sicherheitsunterweisung in Zusammenarbeit mit kompetenten Fachkräften zu gestalten. Benötigte Unterlagen werden von den Mitarbeitern des Unternehmens zusammengestellt und vom Verantwortlichen überprüft. Eine Unterweisungsübersicht ist optimal und hilft dem Gedächtnis auf die Sprünge, was auf keinen Fall bei der Unterweisung vergessen werden sollte. Mit der richtigen Vorgehensweise werden die Mitarbeiter den Ausführungen interessiert folgen.

Thorsten Mansfeld

Thorsten Mansfeld ist Rechtsanwalt. Er berät und vertritt seine Mandanten hauptsächlich im Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Schadensersatzrecht.

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