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Recht auf Pause: So erhöhen Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter

5 Tipps fürs sinnvolle Pausemachen [Infografik]

Eine kurze Auszeit am Arbeitsplatz fördert nicht nur die Konzentration und Leistungsfähigkeit, sondern auch die Motivation Ihrer Mitarbeiter. Egal ob ein Spaziergang im Park oder ein nettes Zusammensitzen mit den Kollegen – Pausen sind wichtig und wertvoll!

In erster Linie dienen sie der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz Ihrer Angestellten. Richtig gestaltete Pausen steigern jedoch auch die Arbeitseffizienz im Unternehmen!

Rechtliches zu Ruhepausen: Wann & wie lange?

Der Begriff Ruhepause meint jene Arbeitsunterbrechung, die nicht zur Arbeitszeit gehört, und deshalb nicht vergütet wird. Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, Ihren Angestellten eine Pause zu gewähren.

Grundsätzlich dürfen Sie festlegen, zu welcher Zeit die Pause gemacht werden soll – solange Sie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einhalten. Am besten regeln Sie die Pausenzeiten schriftlich im Arbeitsvertrag.

Mindestzeiten beachten!

Die Dauer sowie der Zeitpunkt der Pause wird im Vorfeld abgesprochen. Allerdings gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeiten: Wer weniger als sechs Stunden arbeitet, hat keinen Anspruch auf eine Pause.

Bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden muss der Arbeitnehmer eine mindestens 30-minütige Ruhepause einlegen. Und wer länger als neun Stunden tätig ist, sollte 45 Minuten pausieren.

Mindestdauer & Verteilung

Die Ruhepausen müssen nicht unbedingt am Stück genommen werden. Angestellte haben die Möglichkeit, sie in mehrere Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten einzuteilen.

Die Pause sollte die Arbeit “unterbrechen”, deshalb darf sie frühestens eine Stunde nach Tätigkeitsbeginn und spätestens eine Stunde vor Feierabend gehalten werden. Jede Art von Arbeitsunterbrechung, die weniger als 15 Minuten beträgt, gilt nicht als Pause. Auf Wunsch können Arbeitnehmer ihre Ruhepause auch verlängern – natürlich unbezahlt.

Sonderfall: Raucherpausen

Anders als der Gang zur Toilette, stellt die Zeit für das Rauchen keine gesetzlich vorgesehene Pause dar. Sollten Ihre Angestellten zu häufig mit der Zigarette nach draußen verschwinden, dürfen Sie mit einer Abmahnung reagieren.

Sie können die Raucherpausen auch von der Zeit der regulären Ruhepausen abziehen. Oft lassen jedoch firmeninterne Regelungen zusätzliche kurze Raucherpausen zu.

Tipps für die optimale Pausengestaltung

Wie er die freie Zeit verbringt, darf jeder Mitarbeiter selbst entscheiden. Da die Ruhepause nicht zur Arbeitszeit gehört, müssen Sie Ihre Angestellten in dieser Zeit von allen Tätigkeiten freistellen. Dazu gehört auch, dass man während der Pause weder Nebenleistungen wie Telefondienst erbringen noch für die Arbeit abrufbar sein muss.

Eine Pause erfüllt nur ihren Zweck, wenn sie eine körperliche sowie psychische Erholung von der Arbeit bietet. Sorgen Sie als Arbeitgeber deshalb für eine angenehme Atmosphäre und passende Räumlichkeiten. Über die perfekte Pausenkulisse scheiden sich die Geister, da die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiter sehr verschieden sind. Am besten ist es daher, ein vielseitiges Angebot zu schaffen:

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Geben Sie Ihren Mitarbeitern durch Sport, Spaß und auch Ruhe die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen und Energie zu tanken. Ein wenig Ablenkung kurbelt die Leistungsfähigkeit an. Wer entspannt und gut gelaunt aus der Pause kommt, steigert die Arbeitseffizienz und somit den gesamten Erfolg Ihres Unternehmens.

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